Eine Intensivfachpflegerin betreut einen Covid-19-Patienten auf einer Intensivstation in Berlin.

Kabinettsbeschluss Per Gesetz mehr Pflegende in Kliniken

Stand: 14.09.2022 13:30 Uhr

In der Corona-Pandemie beklatscht, im Alltag oft überlastet: Pflegende in Krankenhäusern arbeiten vielerorts am Limit. Nun sollen Kliniken per Gesetz verpflichtet werden, für genug Personal zu sorgen. Doch es gibt lange Übergangsfristen.

Die Bundesregierung will die Krankenhäuser in Deutschland per Gesetz verpflichten, für ausreichendes Pflegepersonal in den Kliniken zu sorgen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und die Versorgung der Patienten in den Kliniken zu verbessern.

"Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche", erklärte der SPD-Politiker anlässlich des Kabinettsbeschlusses. "Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Nur wer sie gut bezahle, Überstunden ausgleiche und ihre Stationen gut besetze, werde Pflegekräfte halten oder am Arbeitsmarkt neue gewinnen. "Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essentiell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern." 

Erst ab 2025 Sanktionen vorgesehen

Konkret sieht der Gesetzentwurf die stufenweise Einführung des Instruments zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) vor, das von Deutscher Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di entwickelt wurde. Mit seiner Hilfe soll der tatsächliche Pflegeaufwand für die Patientinnen und Patienten in jedem Krankenhaus bestimmt werden.

Das PPR 2.0 gilt als Vorstufe für eine dauerhafte Personalbemessung in Krankenhäusern. Eingeführt werden soll diese Personalbemessung in drei Stufen: Ab 1. Januar 2023 soll die Erprobungsphase in ausgewählten Krankenhäusern starten. Auf dieser Basis werden in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert werden. Krankenhäuser, in denen ein Tarifvertrag gilt, können aus der Bemessungssystematik herausgenommen werden.

Kritik an langer Einführungsphase

Gesundheitsexperten und Fachverbände begrüßten grundsätzlich die Einführung der Personalbemessung, kritisierten aber die lange Einführungsphase und Einspruchsmöglichkeiten des Bundesfinanzministers.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Kassen (GKV) erklärte, dass der Bundesfinanzminister über den Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus mitentscheiden dürfe, berge die Gefahr, dass zukünftig bei einer angespannten Haushaltslage beim Personalbedarf der Rotstift angesetzt werde.


Die Kassen kritisierten zudem die konkrete Ausgestaltung des PPR 2.0. Es handele sich um eine Sackgasse. "Jedes Personalbemessungsinstrument muss sich daran messen lassen, ob es geeignet ist, die Qualität der Pflege am Krankenbett nachhaltig zu verbessern", erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. "Wir wollen, dass in den Krankenhäusern eine moderne, digitale Pflegepersonalbemessung eingeführt wird. Bürokratie in der Pflege muss abgebaut werden und darf nicht aufgebaut werden."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 01. September 2022 um 08:23 Uhr.