Abschöpfung von Zufallsgewinnen Strombranche soll ab Dezember zahlen
Energieverbände liefen Sturm, drohten mit Klagen. Jetzt hat die Bundesregierung ihre Pläne entschärft. Übergewinne von Stromerzeugern werden später und nicht so lange abgeschöpft.
Die geplante Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei den Stromerzeugern soll später starten - erst ab Dezember statt rückwirkend ab September. Das Bundeskabinett stimmte den geänderten Plänen zu, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
Damit würde die Regierung auf Forderungen der Energiebranche eingehen, die eine rückwirkende Abschöpfung als verfassungswidrig und wettbewerbsverzerrend kritisiert hatte.
Abschöpfung bis April 2024 statt bis Ende 2024
Außerdem soll die Abgabe nur bis zum 30. April 2024 erhoben werden, dem Termin, an dem auch die Strompreisbremse endet. Dem ursprünglichen Gesetzentwurf zufolge sollte sie bis Ende 2024 abgeführt werden. Schätzungen zufolge bedeuten die Änderungen eine Milliarde Euro weniger für den Staat.
Die Bundesregierung will die Erlöse in fast allen Technologien abschöpfen, so auch in der Ökostrom-Branche. Deren Produktionskosten haben sich deutlich weniger verteuert als der Strompreis für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der hängt indirekt am Gaspreis, der wiederum extrem stark gestiegen ist. Dadurch entstehen hohe Extragewinne für Stromerzeuger.
Erzeuger dürfen Basiserlös behalten
Jeder Erzeugungsart wie Wind-, Solar, Braunkohle- oder Atomenergie wird ein bestimmter Erlös als Basis zugebilligt. Alles was darüber erzielt wird, soll zu 90 Prozent abgeschöpft werden.
Das Geld, erwartet wird insgesamt ein zweistelliger Milliardenbetrag, soll zur Finanzierung der Strompreispremse für Haushalte und Industrie verwandt werden. Das Bundeskabinett hat die Gas- und Strompreisbremse inzwischen auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat stimmen abschließend im Dezember darüber ab.
Breite Kritik von Energieverbänden
Energieverbände und Versorger hatten gegen die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung Front gemacht. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilte der Hamburger Energieversorger Lichtblick am Donnerstag unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten mit.
"Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt", hieß es. Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber.
Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, Simone Peter sagte der Nachrichtenagentur dpa, vor allem mit Blick auf eine rückwirkende Abschöpfung: "Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken." Der Verband stellte eine Klagewelle in Aussicht. Die Bundesregierung sollte allein aus juristischen Gründen eine einfache steuerliche Lösung wählen.