Start für 2026 vorgesehen Was bringt das Altersvorsorgedepot?
Die private Vorsorge ist für viele Sparer wichtiger denn je. Oft wird die gesetzliche Rente nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Ein Altersvorsorgedepot soll helfen, die Rentenlücke zu schließen.
Im Jahr 2026 soll es soweit sein: Mit staatlicher Förderung sollen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger fürs Alter vorsorgen können. Das Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit, am Kapitalmarkt Geld anzulegen und daraus im Alter zusätzliche Einkünfte zu erhalten.
Zusammen mit dem Start des neuen Depots will die Bundesregierung auch grundlegende Neuerungen bei der seit mehr als 20 Jahren bestehenden Riester-Rente einführen. Die Riester-Verträge hatten wegen der hohen Kosten und der daraus resultierenden sehr niedrigen Erwartungen an eine Zusatzrente zuletzt stark an Zuspruch durch die Vorsorge-Sparer verloren. Viele der immer noch knapp 16 Millionen Verträge wurden in den vergangenen Jahren gekündigt, oder sie werden nicht mehr bespart.
Verzicht auf Kapitalgarantie
Abhilfe schaffen sollen nun mehrere Neuerungen, die die Ampel-Regierung nach einem vorliegenden Gesetzesentwurf plant. Im Zentrum steht das Altersvorsorgedepot, das in mehreren Punkten vom Riester-Ansatz abweicht, wie Thomas Richter, Geschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI erläutert: "Bisher war es in Deutschland das Paradigma, dass Altersvorsorge immer eine Kapitalerhaltsgarantie enthalten musste und eine lebenslange Rente. Und diese beiden Voraussetzungen gibt es in diesem Gesetzentwurf nicht mehr", so Richter. Man werde künftig Altersvorsorge betreiben können, "ohne teure Kapitalerhaltsgarantien, die sehr viel Rendite kosten und ohne lebenslange Rente, die ebenfalls sehr teuer ist und Rendite kostet".
Für viele Riester-Sparer, in deren Verträgen eine Garantie auf das eingezahlte Kapital gegeben wird, dürfte dies ungewohnt sein. Genau wie eine weitere grundlegende Neuerung, die mit dem Altersvorsorgedepot einher geht. Denn nach dem Gesetzesentwurf, können die Vorsorgesparer eigenständig in den Kapitalmarkt sparen und dabei zwischen einer Reihe möglicher Wertpapiere auswählen. "Bislang sind im Wesentlichen drei Produktgruppen vorgesehen, nämlich Fonds, Staatsanleihen und Einzelaktien. Sowohl aktive Fonds als auch passive, also ETFs", so BVI-Geschäftsführer Richter. Dabei seien allerdings hochriskante Wertpapiere wie etwa Hebelprodukte aller Voraussicht nach ausgeschlossen.
20 Cent Förderung pro Euro
Wie bislang bei der Riester-Rente soll auch das Altersvorsorgedepot eine staatliche Förderung erhalten, die laut dem Plan der Bundesregierung sogar höher ausfällt als bei Riester, wie Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) erklärt: "Es gibt zu jedem Euro 20 Prozent dazu, bis zu einer Obergrenze. Zusätzlich gibt es 25 Cent je Euro an Kinderförderung, und es gibt eine zusätzliche Förderung für Berufseinsteiger und für Geringverdiener", so Morgenstern.
Die Förderung fließt bis zu einem maximal eingezahlten Eigenbetrag von 3.000 Euro pro Jahr. Diese Höchstgrenze soll ab 2023 noch einmal auf 3.500 Euro angehoben werden. Bei Riester liegt die Obergrenze, bis zu der die staatliche Förderung fließt, bei 2.100 Euro, allerdings bereits inklusive der staatlichen Zulagen. Laut Vorsorge-Experte Morgenstern ist dies eine klarere Regelung, die auch weniger Verwaltungsaufwand erfordere als die Riester-Förderung.
Rentenstart erst ab 65 Jahren
Im Alter können die Vorsorgesparer dann wählen, ob sie aus dem entstandenen Kapital eine lebenslange Rente beziehen wollen oder das Kapital über einen Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr nutzen wollen. Frühestmöglicher Rentenstart ist dabei 65. Bei bestehenden Riester-Verträgen kann man die Rente bereits ab 62 Jahren beantragen. Bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, sogar ab 60 Jahren.
Neben dem Förder-Zuschuss vom Staat locken aber auch Steuervorteile beim Altersvorsorgedepot: Wie bislang bei Riester sind die Erträge der in der Einzahlphase etwa aus Fonds und Aktien steuerfrei; es fällt also keine Abgeltungssteuer an. Dafür muss die später folgende Rentenzahlung mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.
Noch nicht ganz klar ist, ob auch Beträge, die man über die geförderten Einzahlungen hinaus einzahlt, steuerfrei sind. Eine solche "Überzahlung" ist bei Riester-Verträgen möglich. Sollte dies auch beim Altersvorsorgedepot erlaubt sein, dann wäre diese Form des Vorsorgesparens, attraktiver als selbst privat in die entsprechenden Aktien oder Fonds zu investieren.
Einzahlungen von der Steuer absetzbar
Ein weiterer steuerlicher Vorteil, den es ebenfalls bereits bei Riester gibt: Die eingezahlten Beträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Thomas Richter vom BVI hält das vorliegende Konzept grundsätzlich für sinnvoll: "Deswegen sind wir sehr zuversichtlich, dass das Produkt dann auch angenommen werden wird", so Richter, "was ja sehr wichtig ist, denn es müssen in Deutschland möglichst viele Menschen fürs Alter vorsorgen, angesichts der Probleme, in denen sich die gesetzliche Rentenversicherung befindet."
Zusammen mit der Einführung des Altersvorsorgedepots in rund einem Jahr, soll auch das bestehende Riester-System ergänzt werden. Zu den bestehenden Riester-Verträgen, die weiter bespart werden können, sollen neue Produkte hinzu kommen. Bei ihnen können die selben Förderungen in Anspruch genommen werden wie beim Vorsorgedepot, aber hier werden im Gegensatz dazu in Versicherungslösungen Kapitalgarantien gegeben, so Klaus Morgenstern vom DIA: "Es wird weiterhin auch eine 100-Prozent-Garantie geben. Das wäre dann sozusagen das Pendant zu Riester", so der Experte. Alternativ kann auch ein Produkt mit einer 80-prozentigen Kapitalgarantie gewählt werden.
Umzug des Riester-Vertrags ist möglich
Wer bereits Riester-Sparer ist kann zu einem der neuen Produkte wechseln - oder zum Altersvorsorgedepot. "Es gibt Bestandsschutz für die Riester-Verträge, die bestehenden Verträge können weitergeführt werden", so Morgenstern. Ein "Umzug" des Riester-Kapitals zu einem der neuen Angebote wird also möglich sein. Ob dies auch sinnvoll ist, müssen die Vorsorgesparerinnen und -sparer dann ab 2026 selbst entscheiden.