Fahrkartenkontrolle in einem Zug der Deutschen Bahn.

Ausschluss von Kunden Datenschützer kritisieren Regeln für Sparpreistickets

Stand: 02.10.2024 08:24 Uhr

Unnötige Datenabfrage und Ausschluss von Kunden ohne Smartphone: Datenschützer äußern Kritik an der Regeln der Deutschen Bahn zu ihren Sparpreistickets. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.

Die Sparpreistickets der Bahn stehen bei Datenschützern in der Kritik. Nach ihrer Einschätzung werden beim Kauf unnötig persönliche Daten abgefragt, zudem seien durch den nahezu exklusiven Online-Vertrieb Millionen von Kundinnen und Kunden ausgeschlossen. "Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt", kritisierte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt.

Digitalisierung darf "kein Selbstzweck" werden

Die Bahn biete das Ticket zwar noch zum Ausdrucken am Schalter an, jedoch müsse man auch dort eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben, sagte Roßnagel der Nachrichtenagentur dpa. "Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind." Nicht jeder habe ein Smartphone und oder einen Internetanschluss.

Die Bahn spreche zwar davon, dass ihre Angebote von mehr als 90 Prozent der Kunden online genutzt würden, so der Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Im Umkehrschluss bedeute dies aber, dass Millionen von Menschen dies nicht tun. Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe, trage es eine Gemeinwohlverantwortung, bekräftigte Roßnagel.

Auch die Verbraucherzentralen hatten zu Jahresbeginn kritisiert, dass bestimmte Fahrkarten nur noch stark eingeschränkt an Automaten oder Schaltern verkauft werden. "Digitalisierung kann das Reisen einfacher machen, darf aber kein Selbstzweck werden. Menschen dürfen nicht vom Ticketerwerb oder günstigen Tarifen ausgeschlossen werden, nur weil sie keinen Online-Zugang haben oder lieber ohne Angabe privater Informationen mit der Bahn fahren wollen", sagte die Vorständin Ramona Pop. Dass ausgerechnet der Erwerb günstiger Spar- und Superspartickets erschwert wird, berge zudem soziale Sprengkraft.

"Lassen niemanden auf dem Weg alleine"

Beim Online-Kauf eines Bahntickets müssen neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Das sei datenschutzrechtlich unzulässig, betonte Roßnagel. "Wir als Datenschutzaufsichtsbehörde sind keine Digitalisierungsgegner". Er wende sich aber gegen einen unnötigen Zwang zur Preisgabe von Daten. Eine Individualisierung eines Tickets - etwa zur Vorbeugung von illegalem Weiterverkauf - sei auch mit anderen Methoden möglich, argumentierte er. Die Bahn erhebe nicht die geringstmögliche Anzahl an Daten, sondern die für sie interessanten Daten.

Eine Bahnsprecherin wies die Vorwürfe zurück. "Wir möchten unsere Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen", erläuterte sie. Dazu müsse die Bahn die Kunden und Kundinnen aber erreichen können und benötige daher einen Kontakt - eine Mailadresse oder eine Mobilfunknummer. 

Diese würden ausschließlich zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise genutzt. "Wir werden niemanden auf dem Weg zur Digitalisierung allein lassen", sagte die Sprecherin. Die Berater und Beraterinnen in den Reisezentren und beim telefonischen Kundenservice würden umfassend geschult.