Neuer Referentenentwurf Weniger bürokratische Hürden für Balkonsolar
Künftig sollen Mieter und Eigentümer ihre Energieversorgung selbstbestimmter gestalten und leichter Balkonkraftwerke installieren können. Das Bundesjustizministerium will bürokratische Hürden abbauen.
Das Bundesjustizministerium will Mietern und Wohnungseigentümern die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtern. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der auch Balkonkraftwerke genannten Geräte bekommen. Das sieht ein Referentenentwurf vor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Dazu soll das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden. Der Entwurf ging nach Angaben des Ministeriums gestern in die Ressortabstimmung. Die "Welt" hatte darüber zuerst berichtet.
Zeitersparnis steht im Mittelpunkt
Künftig soll es nicht mehr nötig sein, einen Antrag auf Installation gegenüber dem Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen. Laut Entwurf verringere das im Vergleich mit den bisherigen Regelungen den Aufwand: "Die Zeitersparnis wird im Fall von Wohnungseigentum typischerweise größer sein als bei Mietwohnungen, denn in Wohnungseigentümerversammlungen lösen Verlangen nach der Installation von Steckersolargeräten derzeit in der Regel erheblichen Erörterungsbedarf aus." Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen kämen demgegenüber in der Regel schneller zu Entscheidungen, heißt es weiter.
Im gleichen Gesetz will das Justizministerium auch virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern, was die Zustimmung zum Einbau von Solarmodulen ebenfalls beschleunigen könnte. Diese sollen laut Entwurf möglich sein, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer dafür stimmen. Wann über das Gesetz im Kabinett beraten wird, ist noch offen.
Mehr Unabhängigkeit in der Eigenversorgung
Bei einem Steckersolargerät erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in "Haushaltsstrom" umwandelt. Dieser wird mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden. Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.