Solarpanele an einem neuen Mehrfamilienhaus.

Neue Regeln für Mietwohnungen Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten

Stand: 05.07.2024 11:21 Uhr

Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter. Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das hat der Bundestag beschlossen.

Der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Mit einem am gestrigen Abend verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchten Mieterinnen und Mieter bislang die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters - beziehungsweise als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung konnte bisher auch ohne sachlichen Grund verweigert werden.

"Booster für die Solariersierung"

Künftig sollen Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

Schon im abgelaufenen Quartal hatte es Erleichterungen für die Installation der Balkonkraftwerke gegeben. So war zum 1. April die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch ein Solarpaket ist in Kraft getreten - es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt.

Der Bundesverbands Solarwirtschaft lobte die jüngsten Gesetzesänderungen: Fast jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Er sprach von einem "Booster für die Solarisierung von Balkonen".

Schon mehr als eine halbe Million Anlagen in Betrieb

Derweil gibt es in Deutschland einen Boom bei Balkonkraftwerken: Im zweiten Quartal gingen laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur so viele der kleinen Solaranlagen in Betrieb wie nie zuvor.

Zum Stichtag am Mittwoch waren es mehr als 152.000 Balkonkraftwerke, die von April bis Juni in Betrieb gingen. Das ist ein gewaltiges Plus von 52 Prozent zum zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb. Die wirklichen Zahlen dürften sogar noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.

In drei bis sechs Jahren rentabel

Ob sich Balkonkraftwerke lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag des Versorgers Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.

Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt dabei unentgeltlich ins öffentliche Netz.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 29. April 2024 um 17:18 Uhr.