Gerichtsurteil Kein EU-Markenschutz für "Emmentaler"
Emmental ist die Heimat des berühmten Käses. Doch laut EU-Gericht ist für den "Emmentaler" keine zwingende Herkunft aus der Schweiz erforderlich. Die Anerkennung als Marke wurde abgelehnt.
"Emmentaler" Käse muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz stammen. Eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland wies das EU-Gericht heute in Luxemburg ab. Ziel der Klage war der Schutz der Bezeichnung "Emmentaler" als Marke in der EU.
Nur Käsesorte, keine geografische Herkunft
Mit der Klage wollte der Verband erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion angegeben werden, zum Beispiel Allgäuer Emmentaler. Der Verband klagte deshalb gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Luxemburger Richter wiesen dies nun zurück. Emmentaler beschreibe "für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise" eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.