Facebook-Datenklau Betroffene haben mehr Zeit für Klage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen Facebook erhoben. Betroffene einer großen Datenpanne haben nun mehr Zeit, Schadenersatz zu fordern.
Unbekannte griffen vor einigen Jahren Millionen Datensätze von Facebook-Profilen ab. Dazu nutzten sie eine Standardeinstellung bei der Kontaktsuche. Die Kriminellen ließen mit einem Programm automatisiert Handynummern erstellen und in die Facebook-Suche eingeben. Wenn sie zufällig eine echte Handynummer und dazugehöriges Facebook-Profil fanden, verknüpften sie die Nummer mit anderen öffentlichen Profil-Daten, etwa dem Namen und dem Arbeitsplatz. So entstanden viele Datensätze, die 2021 im Internet auftauchten. Die Gefahr war, dass die Daten etwa für Spam-Anruf genutzt wurden.
Millionen deutsche Accounts betroffen
Unter den insgesamt rund 530 Millionen betroffenen Profilen waren auch sechs Millionen deutsche Accounts. Deswegen wollten bereits Tausende deutsche Betroffene Schadensersatz, und sie klagten gegen den Meta-Konzern. Mitte November urteilte erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem sogenannten Scraping-Vorfall.
Er entschied verbraucherfreundlich. Grundsätzlich reiche der Verlust von Kontrolle über die eigenen Daten, um Schadensersatz verlangen zu können, so der BGH. Nutzer hätten auch dann einen Schaden erlitten, wenn sie keine konkreten Nachteile, wie ständige Anrufe, zu spüren bekamen. Dieser Aspekt des Urteils ist auch für andere, künftige Datenpannen wichtig.
BGH-Urteil ließ Rolle der Nutzungsbedingungen offen
Was die Höhe des Schadensersatzes angeht, bremsten die Karlsruher Richter allerdings. Rund 100 Euro stehe Betroffenen zu, wenn nur die Kontrolle über die Daten verloren gegangen sei. Wenn im Einzelfall schwerere Folgen hinzukämen, kann die Ersatzsumme aber höher liegen.
Das BGH-Urteil war zwar für Betroffene positiv. Nach dem Urteil gibt es für Betroffene zwei weitere Hürden: Offen ist noch, wie sich die Nutzungsbedingungen von Facebook auf die Schadensersatzansprüche auswirken. Mit den Facebook-Bedingungen könnten Nutzer theoretisch in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und würden dann leer ausgehen. Und sie müssen weiterhin klagen, wenn sie Geld vom Meta-Konzern haben wollen. Dafür drängte die Zeit bislang: Ansprüche drohten Ende dieses Jahres zu verjähren.
Bei beiden Hürden setzt nun aber eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diese heute beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben.
Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung
Dadurch haben alle Betroffenen nun trotz der drohenden Verjährung länger Zeit. Wer sich an die Musterfeststellungsklage dranhängt, umgeht nämlich vorerst die Verjährung. Die Verjährungsfrist ist für alle, die sich in ein Klageregister eintragen, gehemmt. Das Register wird voraussichtlich im Januar vom Bundesamt für Justiz online freigeschaltet. Wer bei der Feststellungsklage auf diese Weise mitmachen will, kann das kostenlos tun.
Mit der Musterfeststellungsklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfen lassen, ob der Anspruch tatsächlich besteht und in welcher Höhe. Teil dessen dürfte also gerade auch die noch offene Frage der Nutzungsbedingungen sein. Wenn in dem Musterverfahren rechtskräftig festgestellt ist, dass Betroffene den Anspruch grundsätzlich haben, können anschließend alle eingetragenen Verbraucher die konkreten Summen einklagen. Dazu müssen sie dann zwar noch immer selbst klagen, gehen bis dahin aber kein Kostenrisiko ein.
Facebook-Nutzer können auf der Seite der Verbraucherzentralen prüfen, ob sie von dem Datenvorfall betroffen sind. Die Verbraucherzentrale verweist dazu unter anderem auf die australische Website haveibeenpwned.com, die als verlässlich gilt. Außerdem bietet der vzbv einen Newsletter für Betroffene an. Wer sich dafür anmeldet, bekommt alle Informationen rund um die Musterfeststellungsklage direkt zugemailt.