Streik bei der Deutschen Bahn Was Reisende jetzt wissen müssen
Höchstens jeder fünfte ICE oder Intercity wird wegen des Bahnstreiks unterwegs sein. Worauf sollte man achten, wenn sich die Reise nicht verschieben lässt? Welche Rechte haben Bahnkunden? Antworten auf wichtige Fragen.
Wie viele Züge werden noch fahren?
Der Streik hat am Mittwochabend um 22 Uhr begonnen und geht bis heute 18 Uhr. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass das Angebot an Fahrten in dieser Zeit stark reduziert wird. Für den Fernverkehr gibt es einen Notfallplan. "Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", so der Konzern. Die Bahn spricht von einem "sehr begrenzten Angebot". Nach Angaben des Unternehmens fahren voraussichtlich weniger als 20 Prozent der Intercity- und ICE-Züge.
Im Regionalverkehr will die Deutsche Bahn eigenen Angaben zufolge ebenso versuchen, ein stark reduziertes Angebot auf die Schiene zu bringen. "In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark. In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben", teilte der Konzern mit.
Was ist mit den S-Bahnen?
Auch der S-Bahn-Verkehr in den Ballungsräumen wird massiv durch die Streiks beeinträchtigt. Die Hamburger S-Bahn etwa ist im Notbetrieb. Auch die Berliner S-Bahn dürfte ihre Fahrten weitgehend einstellen, stark treffen könnte es zudem den Verkehr in Stuttgart und Frankfurt - wo es viele GDL-Mitglieder gibt.
Wo kann man sich über den Fahrplan informieren?
Die Bahn bittet Reisende, sich unbedingt vor Fahrtantritt online unter www.bahn.de oder in der Bahn-App zu informieren. Das Unternehmen hat aber auch eine Rufnummer eingerichtet (08000-996633), unter der sich betroffene Fahrgäste über die Auswirkungen informieren können.
Auf der Internetseite der Bahn und in der Smartphone-App "DB Navigator" informiert der Konzern darüber, welche Verbindung noch aufrechterhalten wird und ob es Alternativen gibt.
Wo werden die Auswirkungen am größten sein?
Darüber, in welchen Regionen die Beeinträchtigungen am stärksten sein werden, lasse sich vorab keine verlässliche Aussage treffen, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn gegenüber tagesschau.de: "Wir rechnen auch damit, dass in einzelnen Regionen gar keine Züge mehr fahren können." Ebenfalls deutlich betroffen werde der Schienengüterverkehr sein.
Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern sind viele Bahn-Beschäftigte in der GDL organisiert. Erwartet wird daher, dass dort im Regionalverkehr vielerorts nichts mehr geht.
Die Auswirkungen des Streiks sind auch deswegen so groß, weil die GDL nicht nur Lokführer dazu aufgerufen hat, die Arbeit niederzulegen - sondern auch Zugbegleiter, Werkstattbeschäftigte oder Fahrdienstleiter. Die Fahrdienstleiter der Bahn koordinieren den bundesweiten Schienenverkehr. Fehlen sie, können Züge aller Anbieter nicht fahren.
Dürfen Reisende einen anderen Zug nehmen?
Die Deutsche Bahn bittet Fahrgäste, während des Warnstreiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen mit der Bahn zu verzichten oder die Reisen zu verschieben. Tickets für Fahrten am Mittwoch oder heute können laut DB auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die Zugbindung sei aufgehoben. "Die Fahrkarte gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden", hieß es vom Konzern.
Kann man sein gebuchtes Ticket zurückgeben?
Kunden, die vom Bahnstreik betroffen sind und die Reise nicht verschieben können oder wollen, haben die Möglichkeit, bereits gebuchte Tickets und Sitzplatzreservierungen kostenfrei zu stornieren und sich den gesamten Reisepreis erstatten lassen. Das geht im DB-Reisezentrum. Für übers Internet gekaufte Tickets gibt es online ein Antragsformular, das man über sein Kundenkonto im Online-Bereich der Bahn oder über die Bahn-App aufrufen kann. Daneben ist auch die Antragstellung per Post über das Fahrgastrechteformular möglich.
Der Ticketpreis wird zu 100 Prozent erstattet, wenn Bahnreisende wegen des Streiks mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen würden und die Fahrt deshalb erst gar nicht antreten.
Zahlt die Bahn bei Verspätungen?
Unabhängig vom Streik gelten generell bei Verspätungen die allgemeinen Fahrgastrechte. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof bekommen Bahnkunden einen Teil des gezahlten Fahrpreises zurück - 25 Prozent des Ticketpreises für die einfache Fahrt. Ab einer Verspätung von 120 Minuten gibt es 50 Prozent. Kunden können laut wählen, ob sie sich die Verspätungsentschädigung als Gutschein oder als Geld auszahlen lassen.
Wer Fahrgastrechte geltend machen möchte, muss grundsätzlich keine Verspätungsbescheinigung vorlegen. Sämtliche Verspätungen oder Zugausfälle sind im Informationssystem der Deutschen Bahn erfasst und ausgewertet.
Entschädigt die Bahn auch Reisende mit Deutschlandticket?
Auch Reisende, die ein Deutschlandticket oder andere Zeitfahrkarten haben, bekommen bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung. Diese ist pauschal festgelegt: Bei Zeitkarten im Fernverkehr beträgt sie in der zweiten Klasse fünf Euro, in der ersten Klasse 7,50 Euro. Bei der Bahncard 100 sind es zehn Euro in der zweiten und 15 Euro in der ersten Klasse.
Welche Alternativen gibt es zur Bahn?
Wenn man trotzdem vereisen will oder muss, sind private Zuganbieter oder Fernbusse eventuell eine Möglichkeit. Nach Angaben etwa der Anbieter Flixbus und Flixtrain sollen Busse und Züge wie gewohnt unterwegs sein. Auf den meisten Strecken seien auch noch Tickets verfügbar, heißt es. Wegen der allgemeinen Beeinträchtigungen im Zugverkehr sind Ausfälle oder Verspätungen auch bei Privatbahnen jedoch nicht ausgeschlossen.
Außerdem können Reisende, die ihre Fahrt nicht verschieben können, im Internet nach Mitfahrtgelegenheiten suchen, die von zahlreichen Portalen angeboten werden. Auch der ADAC bietet eine Plattform für Pendler an, über die man eventuell eine Fahrgemeinschaft finden kann.
Drohen wegen des Bahnstreiks zusätzliche Staus?
Eher nicht. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass sich zum Beispiel Pendler auf die Situation einstellen - und beispielsweise von vornherein im Homeoffice arbeiten.
Was gilt für Verspätungen am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko. Sie müssen also alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das kann etwa eine Fahrt mit einem Auto sein, statt mit der Bahn. Verspätungen, die - wie ein Streik - voraussehbar sind, muss der Arbeitnehmer einplanen.
Kommt er trotzdem zu spät, kann es arbeitsrechtlich Konsequenzen geben. Es gibt aber auch Grenzen: Nicht zumutbar ist es zum Beispiel, den Arbeitsweg schon einen Tag vorher anzutreten und in einem Hotel zu übernachten. Man muss auch keine Fahrtkosten für ein Taxi bezahlen, die völlig außer Verhältnis zum Gehalt stehen.
Mit Informationen von Michael-Matthias Nordhardt, Christoph Kehlbach und Milena Wassermann, ARD-Rechtsredaktion.