
Pläne der Bundesnetzagentur Deutschlands Handynetze sollen besser werden
Die Bundesnetzagentur berät heute über neue Ausbaupflichten für den Mobilfunk. So soll es etwa ein Mindestgeschwindigkeit für Downloads geben. Statt einer neuen Frequenzauktion sollen Nutzungsrechte verlängert werden.
Deutschlands Handynetze sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur besser werden. Die Behörde plant dafür neue Ausbaupflichten, die sie heute mit ihrem Beirat besprechen will. Darin sieht die Behörde etwa strengere Vorgaben für die Netzbetreiber vor. Das Regelwerk soll schnellstmöglich beschlossen werden.
Im Einzelnen sollen etwa die Ausbaupflichten, die sich bei der Netzabdeckung auf Haushalte bezogen haben, künftig auf die Fläche beziehen. Denn Branchenprimus Deutsche Telekom erreicht zwar 99,6 Prozent der Haushalte mit dem Funkstandard 4G und mehr als 98 Prozent der Haushalte mit 5G. Bezogen auf Deutschlands Fläche erreichte die Telekom im Januar dieses Jahres aber nur 92 Prozent mit 4G und 84,4 Prozent mit 5G. Die Abdeckung der Konkurrenten O2 und Vodafone ist niedriger.
Die neuen Ausbaupflichten helfen vor allem Verbrauchern: Gewinner dürften Wanderer und Mountainbiker sein - auch mitten im Nirgendwo soll es bald relativ guten Mobilfunk geben. 2030 muss außerdem eine Download-Geschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde auf 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands möglich sein.
Durchgehender Empfang auf Straßen
Besser wird es auch für Menschen, die auf dem Land wohnen: Zusätzlich zu der 50-Megabit-Vorgabe möchte die Netzagentur vorschreiben, dass 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten 100 Megabit pro Sekunde im Download bekommen, und zwar schon 2029. In solchen dünn besiedelten Gebieten lebt knapp ein Fünftel der Bevölkerung.
Ende dieses Jahrzehnts müssen Mindestvorgaben auch auf Landstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen eingehalten werden. Hilfreich sind auch schärfere Auflagen für Bundesstraßen: Auf denen muss zwar schon seit Anfang 2025 überall Handynetz verfügbar sein, allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf die Branche insgesamt.
Das bedeutet: Wenn Anbieter A auf einem Kilometer Netz bietet und auf dem nächsten Kilometer nicht, dafür dort aber Anbieter B funkt, so gilt die Vorschrift als erfüllt - obwohl ein Verbraucher zwischendurch keine Verbindung hat. Künftig muss jeder etablierte Netzbetreiber durchgängig Netz bieten, also die Telekom, O2 und Vodafone.
Keine Frequenzauktion
Außerdem verzichtet der Bund auf die nächste Frequenzauktion. Stattdessen werden Nutzungsrechte für Frequenzen um fünf Jahre verlängert. O2-Chef Markus Haas wertet die Frequenzverlängerung als "Gamechanger für Deutschland". "Damit ist die Grundlage für die beste digitale Versorgung für Menschen und Wirtschaft hierzulande gelegt."
Bei der ersten Frequenzauktion im Jahr 2000 hatten die Telekommunikationsfirmen insgesamt rund 50 Milliarden Euro zahlen müssen - im Rückblick war das viel zu viel, danach fehlte den Firmen Geld für Investitionen. Entsprechend langsam ging der Ausbau voran, mancherorts waren die Verbindungen schlecht.
Leichtere Verhandlungen über Mitnutzung
Für den Neueinsteiger 1&1, der 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert hat und sich am Auktionstisch weitere Frequenzen sichern wollte, ist diese Verlängerung grundsätzlich eine schlechte Nachricht - die Firma aus Montabaur bleibt außen vor. Mit speziellen Regeln soll aber gewährleistet werden, den daraus entstehenden Nachteil zu minimieren.
Telekommunikationsanbieter ohne eigenes Handynetz wie Freenet und andere kleine Wettbewerber sollen künftig leichter die Möglichkeit bekommen, die Netze der Konkurrenten nutzen zu dürfen. Telekom und Co. müssen über eine Mitnutzung des Netzes verhandeln. Dafür hat die Behörde "Leitplanken für effektive Verhandlungen" erstellt.