Messprotokoll als Beleg Internetzugang oft langsamer als vereinbart
Was tun, wenn das Internet langsamer ist als vereinbart? In Homeoffice-Zeiten ist das mehr als nur ein Ärgernis. Ein neues Minderungsrecht soll Abhilfe schaffen, die Bundesnetzagentur wirbt für ihr Messtool.
Festnetz-Internet ist in vielen Fällen deutlich schlechter als vertraglich vereinbart. Das hat die Bundesnetzagentur auf Basis eigener Erhebungen mitgeteilt.
Im Dezember des vergangenen Jahres war eine Regelung im Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten, die die Position des Kunden gegenüber seinem Internetanbieter wesentlich verbessert. Nach Nutzung einer App zur Internetmessung über das Messtool breitbandmessung.de können Kunden die Monatszahlung senken, sollte die Leistung geringer sein als vertraglich zugesichert.
Nun gibt es einen ersten Zwischenstand darüber, wie diese Regelung angenommen wird: Laut Bundesnetzagentur haben Verbraucher im Rahmen des neuen Minderungsrechts bisher knapp 15.000 sogenannte Messprotokolle angefordert. Dabei sei "fast ausschließlich" ein Minderungsanspruch festgestellt worden. Die Leistung war also so weit von der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass die Verbraucher Anspruch auf niedrigere Gebühren hatten.
Wie hoch die Minderung ist, geht aus den Protokollen nicht hervor; das sollen die Verbraucher mit ihren Anbietern klären. Netzagentur-Chef Klaus Müller sagte, man freue sich, dass das Messtool "breitbandmessung.de" gut angenommen werde.
Für das neue Minderungsrecht müssen die Verbraucher die Desktop-App "breitbandmessung.de" zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen, allerdings über das LAN-Kabel und nicht über das WLAN, weil beim kabellosen Zugriff auf das Festnetz-Internet Tempo verloren geht.
Um ein Messprotokoll zu bekommen, sind insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen nötig. Zwischen den Messungen sollen mindestens fünf Minuten liegen, beziehungsweise zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Der Gesamtzeitraum für die "Messkampagne" darf nicht länger sein als zwei Wochen.
Reaktionen der Internetanbieter
Und wie reagierten Internetanbieter auf die ersten Zahlen zum neuen Minderungsrecht? Ein Sprecher der Deutschen Telekom sagte, man erhalte zurzeit relativ wenige Messprotokolle von den Kunden. In den vergangen zwei Monaten seien es durchschnittlich zehn pro Tag gewesen. "Wir suchen dann immer nach einer kulanten Lösung", sagte er. "Wenn nach Klärung der Ursache für das Messergebnis ein Anspruch besteht, gewähren wir selbstverständlich eine Minderung auf den monatlichen Betrag." Der Beitrag variiere je nach Kunde und Vertrag.
Vodafone teilte mit, dass bisher "wenige" Kunden vom Minderungsrecht Gebrauch gemacht hätten. "Zahlen veröffentlichen wir dazu nicht", sagte ein Sprecher.
Anspruchshöhe ungewiss
Verbraucherschützer werteten die Zahlen zum Minderungsrecht als Beleg für eine große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim heimischen Internet. Rund 15.000 komplett durchgeführte Messkampagnen binnen zweieinhalb Monaten seien "nicht unbeachtlich", schließlich sei der Aufwand hoch, sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in den Beratungsstellen zu dem Thema informierten, steige stetig.
Der Verbraucherschützer monierte, dass die Höhe des Anspruches nicht klar sei. Festnetz-Nutzer müssten nach Sichtung des Protokolls selbst entscheiden, wie viel sie weniger zahlen wollten. Die Telekommunikationsanbieter böten dann häufig nur einen geringen Preisabschlag und erklärten nicht, wie sie auf den Betrag kämen. "Mehr Transparenz der Provider wäre hilfreich", sagte Flosbach.
Die Situation könnte sich für die Verbraucher bald verbessern. Denn Bundesnetzagentur-Präsident Müller sagte, seine Behörde stehe "im Interesse der Kundinnen und Kunden im Dialog mit der Branche, um vereinfachte Entschädigungsmodelle zu erreichen".