Ein Automat für sogenannte Secret Packs oder Mystery Boxen.

Verbraucherschutz Widerrufsrecht gilt bei online gekauften Mystery Boxen

Stand: 13.01.2025 14:53 Uhr

Mystery Boxen enthalten Produkte, die der Käufer vor dem Öffnen nicht kennt. Das Geschäftsmodell boomt, Händler versprechen Schnäppchen. Doch viele Produkte sind billig produziert, wie eine neue Untersuchung zeigt.

Was ist drin in dem Paket? Normalerweise kennen Käufer die Produkte, die sie erwerben. Bei Mystery Boxen ist das anders: Kunden kaufen eine Überraschungstüte eines bestimmten Anbieters, ohne den Inhalt zu kennen. "In den Boxen kann alles und nichts drinstecken. Das Geschäftsmodell besteht genau darin, dass man die Katze im Sack kauft", so E-Commerce-Experte Phil Salewski gegenüber der Stiftung Warentest.

Die Stiftung Warentest hat drei sogenannte Mystery Boxen untersucht. Es gibt sie in Lebensmittelläden, in Elektronikfachmärkten, im Automaten oder online. Die Stiftung Warentest warnt allerdings vor Händlern, die gar nicht liefern oder nicht in der versprochenen Qualität: Es sei daher sinnvoll, zunächst Online-Bewertungen zu lesen und Webadressen unbekannter Händler im Fakeshopfinder der Verbraucherzentralen zu prüfen.

Widerrufsrecht ist unterschiedlich

Wer seine Mystery Box online kauft, hat dabei mehr Rechte, so die Stiftung Warentest: Im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts können Verbraucher die Box innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Die Online-Händler müssen die Versand­kosten jedoch nicht erstatten.

Die Verbrauchschützer weisen zudem darauf hin, dass Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter, nach denen das Widerrufsrecht für Überraschungsboxen nach dem Öffnen ausgeschlossen ist, nicht zulässig sind: "Solche Passagen sind unzulässig, sie gelten nur bei Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht rückgabegeeignet sind, genau wie bei Software oder Video- und Tonaufnahmen", so Experte Salewski.

Pakete aus dem Laden oder aus dem Automaten dagegen können Neugierige nur zurückgeben, wenn der Inhalt beschädigt ist. Einige Läden seien laut Stiftung Warentest zwar kulant, doch ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gebe es nicht. Auch eine Teilrückgabe einzelner Produkte ist nicht möglich: "Wer unzufrieden mit dem Inhalt ist, kann bei Online-Bestellung nur den Kaufvertrag als Ganzes widerrufen", so Salewski gegenüber der Stiftung Warentest.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete der NDR in der Sendung "Schleswig-Holstein Magazin" am 15. Oktober 2024 um 19:30 Uhr.