Fragen und Antworten Sozialwahl - wer wird gewählt und warum?
Bei der Sozialwahl können mehr als 52 Millionen Menschen die Versichertenvertretungen der gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherung wählen. Doch was bedeutet die Wahl konkret?
Millionen Menschen haben bereits die Infoschreiben zur Sozialwahl 2023 erhalten. Alle sechs Jahre findet die Wahl statt, die Unterlagen kommen per Post. Doch viele wissen nicht, was sie da eigentlich wählen, und werfen die Wahlscheine in den Papierkorb. Bei der letzten Sozialwahl hat nur jeder Dritte seine Stimme abgegeben. Hier die wichtigsten Infos.
Worum geht es bei der Sozialwahl?
Bei der Sozialwahl werden die sogenannten Sozialparlamente der Rentenversicherung und Krankenkasse gewählt - und das schon seit 70 Jahren. Es gilt - wie bei Kirchen oder Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten - das Prinzip der Selbstverwaltung. Das heißt, der Staat macht zwar die Gesetze, aber die Versicherungen organisieren sich selbst. Das bedeutet auch: Wer Beiträge zahlt, der darf mitbestimmen.
Gewählt werden bei den Krankenkassen die Verwaltungsräte und bei der Deutschen Rentenversicherung die Vertreterversammlung. Die Mitglieder dieser Gremien arbeiten ehrenamtlich und setzen sich für die Interessen der Versicherten ein.
Wer darf wählen?
Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei den Ersatzkassen Barmer, DAK, TK, Kaufmännische Krankenkasse oder Handelskrankenkasse versichert ist.
Wen wählt man?
Man wählt keine Einzelpersonen, sondern Listen. Dahinter stehen meist mehrere Kandidatinnen und Kandidaten einer Organisation. Aufgestellt werden die Listen von Institutionen, Gewerkschaften und Verbänden, aber auch von Versicherten und Arbeitgebern selbst. Neu ist seit diesem Jahr eine Quote von 40 Prozent Frauenanteil in den Gremien.
Bei den meisten Krankenkassen wie der IKK oder AOK wird eine sogenannte "Friedenswahl" durchgeführt. Arbeitgeber und Versicherte einigen sich schon im Vorfeld, wer in die Gremien einzieht. Liegt am Ende nur eine Liste vor und die Bewerbungen übersteigen nicht die Anzahl der verfügbaren Plätze, wird nicht mehr abgestimmt.
Alle Informationen zu den Mitgliedern und Programmen der Listen findet man auf den Internetauftritten der Sozialversicherungen oder unter www.sozialwahl.de.
Was bewirken die Versichertenvertretungen?
Bei der Rentenversicherung beschließt die Vertreterversammlung über den zweitgrößten öffentlichen Haushalt - es geht um 174 Milliarden Euro. Sie sorgt dafür, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden. Dabei wird etwa über Vorsorgeuntersuchungen oder Reha-Maßnahmen entschieden. Zum Beispiel hat die Selbstverwaltung die Post-Covid-Reha und die ambulante Kinder-Reha eingeführt.
Bei den Krankenkassen entscheidet der Verwaltungsrat beispielsweise darüber, wer im Vorstand sitzt und wer die Versicherten bei Beschwerden und Widersprüchen berät.
Warum wird die Wahl kritisiert?
Die letzte Sozialwahl hat rund 50 Millionen Euro gekostet - zu viel Geld für zu wenige, die ihre Stimme abgeben, bemängeln Kritiker. Außerdem werde viel von der Politik bestimmt, der Einfluss der Vertretergremien sei überschaubar.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die "Friedenswahl". Es habe wenig mit Demokratie zu tun, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Listen vorverhandeln, die ohne freie Wahl in die Gremien einziehen, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker.
Wie läuft die Wahl ab?
Ab April landen die Wahlunterlagen per Post im Briefkasten, man muss sich vorher um nichts kümmern. Bis Ende Mai kann man seine Stimme abgeben. Erstmals ist es möglich, bei einigen Krankenkassen auch online zu wählen.