Vetorecht Niedersachsens im Fokus EU-Kommission geht gegen neues VW-Gesetz vor
Die EU-Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen die Neufassung des VW-Gesetzes: Die Behörde will nach ARD-Informationen heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Dabei geht es um das Vetorecht Niedersachsens in der Hauptversammlung.
Die Bundesregierung muss womöglich ihre Pläne für eine Änderung des VW-Gesetzes erneut überarbeiten: Nach Informationen des ARD-Studios in Brüssel will die EU-Kommission heute beschließen, dass ein neues Verfahren gegen Deutschland eröffnet wird. Die Regierung setze ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen das geltende VW-Gesetz nicht regelkonform um.
Die deutsche Regierung hatte erst vor wenigen Tagen eine Änderung am VW-Gesetz beschlossen, die nach ihrer Auffassung dem Richterspruch nachkommt. Darin räumt sie Niedersachsen als Großaktionär weiterhin entscheidenden Einfluss auf Europas größten Autokonzern ein. Die Kommission dagegen will Deutschland nun mit der Androhung eines Zwangsgeldes bewegen, dieses Sonderrecht zu streichen.
Die Novelle des VW-Gesetzes sieht vor, dass Niedersachsen mit einem Stimmanteil von 20 Prozent Beschlüsse blockieren kann. Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr festgestellt, dass diese Sperrminorität im Zusammenspiel mit einer Stimmrechtsbegrenzung auch für Großaktionäre gegen europäisches Recht verstößt.