Ende der Corona-Maßnahmen Welche Regeln gelten noch wo?
Masken, Isolations- oder Testpflicht: Nach fast drei Jahren Pandemie fallen die meisten Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum weg. Doch nicht alle. Welche Regeln gelten noch an welchen Orten?
Welche Regeln gelten nun in Verkehrsmitteln?
Während man in Flugzeugen schon seit Monaten ohne Maske sitzen durfte, war in Fernbussen und im Fernverkehr der Bahn noch immer eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Aber ab sofort ist diese Maskenpflicht ausgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Lockerung mit einer deutlich entspannten Infektionslage. Auch die Prognosen sind günstiger als zuvor angenommen. Es wird nicht mehr mit einer großen Winterwelle gerechnet.
Ab sofort wird auch im Nahverkehr in allen Bundesländern kein Mund-Nasen-Schutz mehr verlangt. Trotzdem empfiehlt der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Masken freiwillig aufzusetzen, um sich selbst und andere zu schützen.
Welche Bestimmungen gibt es für den Arbeitsplatz?
Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist ab sofort aufgehoben. Bestimmte Hygienekonzepte oder die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten - Stichwort Homeoffice - sind damit nicht mehr vorgeschrieben. Wahrscheinlich verschwinden auch schon bald die Plexiglasscheiben an den Supermarktkassen. Es steht Betrieben jedoch frei, Schutzregeln individuell festzulegen.
Es gibt eine große Ausnahme: Sie betrifft Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen. Dort ist die Maske weiter Pflicht, zum Teil auch ein negatives Testergebnis. Aber auch hier wird gelockert: Etwa in Bayern, wo einst besonders strenge Regeln galten, ist die Maske in Arztpraxen für die Beschäftigten nicht mehr vorgeschrieben.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu: Die bundesweiten Regelungen könnten demnächst auch aufgehoben werden, vorher aber wird die Lage noch einmal genau angeschaut.
Gibt es überhaupt noch Corona-Regeln?
Bundesweit gilt weiterhin Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Auch negative Tests werden teilweise verlangt. In einigen Bundesländern - etwa in Berlin und Brandenburg - gelten noch spezielle Regeln, zum Beispiel eine Isolationspflicht.
Gelockert, aber nicht komplett abgeschafft, wurden bereits die Regeln für Menschen, die aus dem Ausland einreisen. Jedoch: Wer aus einem Gebiet mit einer besorgniserregenden Virusvariante kommt - zum Beispiel aus China -, der muss schon vor dem Besteigen des Fliegers nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Die Regelungen hierfür gelten aktuell noch bis zum 7. April, das ist der Karfreitag. Danach läuft das Infektionsschutzgesetz aus.
Ist die Pandemie nun vorbei?
Covid-19 ist nicht weg, aber in Deutschland hat die Krankheit ihren Schrecken verloren. Das Virus ruft meist nicht mehr so starke Symptome hervor, auch weil viele Menschen Antikörper gegen das Virus gebildet haben. Entweder weil sie geimpft wurden oder weil sie eine Infektion durchgemacht haben. Experten sprechen deshalb immer häufiger von einer endemischen Lage.
Weltweit gesehen wird die Lage nicht ganz so entspannt eingeschätzt. In den letzten beiden Monaten gab es insgesamt etwa 170.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Darauf verweist die Weltgesundheitsorganisation und spricht deshalb weiter von einem internationalen Gesundheitsnotstand. Das ist die höchste Alarmstufe der WHO.