Handelsabkommen EuGH erteilt Parlamenten das letzte Wort
Ob CETA, ob TTIP - Freihandelsabkommen der EU mit anderen Staaten sind fast immer ein Streitthema. Nun hat der EuGH in der Sache entschieden: Die Parlamente der einzelnen EU-Staaten bekommen mehr Rechte, die EU-Kommission hat das Nachsehen.
Es ist ein Gutachten mit Signalwirkung - und ein herber Rückschlag für die EU-Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumte den Parlamenten der einzelnen EU-Staaten mehr Mitspracherecht bei Freihandelsabkommen ein.
Anlass war der Freihandelsvertrag der EU mit Singapur, der 2013 ausgehandelt wurde. Dieser ist laut EuGH ein sogenanntes gemischtes Abkommen, weil er die Einzelinteressen der Mitgliedsstaaten berührt. Deshalb kann das Abkommen nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente beschlossen werden.
Die EU-Kommission vertrat hingegen die Ansicht, die Zustimmung des EU-Parlamentes und der EU-Regierungen reichten aus, damit der Vertrag in Kraft treten kann.
EU und Singapur - eine wichtige Finanzachse
Als Junckers Handelskommissarin Cecilia Malmström im März Singapur besuchte, zeigte sie sich noch optimistisch, dass das Freihandelsabkommen der EU mit dem Stadtstaat schon bald in Kraft tritt. Doch nach der EuGH-Entscheidung ist völlig offen, ob und wann der EU-Vertrag mit Singapur, dem größten Wirtschaftspartner Europas in Südostasien, wirksam wird.
Für die EU geht es bei diesem Vertrag um den Zugang zum ASEAN-Markt mit 600 Millionen Konsumenten. Für Singapur ist die EU der drittgrößte Handelspartner: Mehr als 10.000 europäische Firmen haben Niederlassungen in dem Stadtstaat. Singapur ist für viele dieser Konzerne der Brückenkopf für Südostasien. Des Weiteren ist die EU der größte ausländische Direktinvestor in Singapur - und der Stadtstaat ist seinerseits der zweitwichtigste asiatische Investor in der EU.
Parlamenten dürfen keine Rechte abgesprochen werden
Um die Investitionen beider Seiten zu schützen, sieht das Freihandelsabkommen mit Singapur ein Schiedsverfahren vor, sollte es zum Streit zwischen den Geldanlegern und den am Freihandelsvertrag mit Singapur beteiligten EU-Staaten kommen. Doch diesen Schiedsverfahren müssen die nationalen Parlamente in der EU laut Gerichtsurteil zustimmen.
Die Begründung der Richter in Luxemburg: Durch die in Freihandelsverträgen festgeschriebenen Mechanismen zur Streitbeilegung werden den nationalen Gerichten Kompetenzen entzogen - und diesem Entzug von juristischer Zuständigkeit müssen die nationalen Parlamente zustimmen. Schiedsgerichtsverfahren können damit also nicht einfach von der EU-Kommission ausgehandelt und vom EU-Parlament und den EU-Regierungen beschlossen werden.
Außerdem spielen in dem EU-Freihandelsvertrag mit Singapur Regelungen für ausländische Direktinvestitionen, sogenannte Portfolioinvestitionen, eine wichtige Rolle. Auch bei diesen Regelungen erhalten die nationalen Parlamente ein Mitbestimmungsrecht.
Urteil könnte Brexit-Verhandlung beeinflussen
Für die EU-Kommission ist das Urteil die zweite Niederlage in der Handelssparte: Bereits bei den erbitterten Auseinandersetzungen um das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) sah sich EU-Kommissionspräsident Juncker entgegen seiner eigentlichen Überzeugung wegen des massiven politischen Drucks gezwungen, den Deal als gemischtes Abkommen einzustufen, sodass es der Zustimmung der nationalen und der regionalen Parlamente bedarf.
Das Parlament der Wallonie drohte mit einem Veto und es ist weiterhin offen, ob alle Ceta-Bestandteile jemals in Kraft treten. Nach dem EuGH-Gutachten werden in Zukunft die nationalen Parlamente über das Schicksal aller Freihandelsabkommen entscheiden, ob es um das Abkommen mit Großbritannien nach dem Brexit geht oder um einen Freihandelsvertrag mit den USA (TTIP). Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein nationales oder regionales Parlament in Europa ein Veto einlegt, ist groß.
Die Freiheit der EU, Freihandelsverträge auszuhandeln, ist mit dem Richterspruch begrenzt worden: Die nationalen Regierungen haben das entscheidende letzte Wort. Die Briten könnten es als nächste zu spüren bekommen.