Einschätzung durch EuGH-Gutachter Rundfunkbeitrag ist rechtens
Die Neuregelung des deutschen Rundfunkbeitrags beschäftigt auch den Europäischen Gerichtshof. Noch gibt es keine Entscheidung - aber ein einflussreicher Gutachter meint: Er ist konform mit dem EU-Recht.
Die Erhebung des deutschen Rundfunkbeitrags verstößt laut Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht gegen EU-Recht.
Es geht um die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, das den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt sichern soll. 2007 hatte die EU-Kommission die damalige Rundfunkgebühr geprüft und als sogenannte bestehende Beihilfe weitgehend unbeanstandet gelassen. Fraglich ist jetzt, ob die Umstellung von 2013 so tiefgreifend war, dass die neue Regelung bei der Kommission angemeldet werden müsste - und Gefahr liefe, verboten zu werden.
"Regeln nicht wesentlich geändert"
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona befand aber, die neuen Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, seien keine rechtswidrige staatliche Beihilfe (Rechtssache C-492/17). Mit dem Wechsel seien die bestehenden Regeln nicht wesentlich geändert worden und seien sie mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar.
Zudem sei es rechtens, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen. Die Regelung sei nicht geändert worden und falle deswegen unter die 2007 gegebene Erlaubnis.
Urteil in den kommenden Monaten
Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, aber häufig folgen sie seiner Argumentation. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.
Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Zuvor hatten Beitragszahler vor mehrere Gerichten gegen die Neuregelung geklagt.
Der Rundfunkbeitrag ersetzte 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden. Aktuell liegt sie bei 17,50 Euro im Monat. Auch Firmen, Institutionen und Organisationen zahlen angepasste Summen. Der Beitrag ist Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio, die damit jährlich rund acht Milliarden Euro einnehmen.