Anschläge von Paris und Brüssel Abdeslam von Belgien nach Frankreich verlegt
162 Menschen starben bei den Anschlägen in Paris und Brüssel, für die der Terrorist Abdeslam bislang in Belgien in Haft saß. Nun wurde er nach Frankreich verlegt. Seine Anwälte sehen darin eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Der für die islamistischen Anschläge in Paris und Brüssel verurteilte Terrorist Salah Abdeslam wird künftig in Frankreich inhaftiert sein. Wie die belgische Generalanwaltschaft mitteilte, wurde der Islamist am Morgen von einem Gefängnis in Brüssel an die belgisch-französische Grenze gebracht. Dort sei er dann von den französischen Behörden in Empfang genommen worden.
Er werde in der Pariser Region seine Strafe absitzen, teilte Frankreichs Justizminister Éric Dupond-Moretti über X mit. Gemäß der Entscheidung der französischen Justiz und dem Wunsch der Opferverbände werde er dort seine lebenslange Haftstrafe verbüßen.
Für Prozess nach Belgien ausgeliefert
Abdeslam war 2022 in Frankreich wegen seiner Beteiligung an den Pariser Terroranschlägen vom 13. November 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Danach wurde er für den Prozess zu den islamistischen Terroranschlägen in Brüssel im Jahr 2016 nach Belgien ausgeliefert. Dort wurde der heute 34-Jährige ebenfalls wegen terroristischer Morde verurteilt, die belgische Justiz verzichtete jedoch auf das Verhängen einer zusätzlichen Strafe.
Bei der Anschlagsserie auf das Sportstadion Stade de France und mehrere Lokale in Paris - darunter den Konzertsaal Bataclan - wurden 130 Menschen getötet. Bei den Terroranschlägen am Flughafen der belgischen Hauptstadt und in einer U-Bahn-Station starben 32 Menschen.
Zu beiden Anschlägen hatte sich die Terrormiliz "Islamischer Staat" bekannt. Abdeslam ist das einzige überlebende Mitglied des Terrorkommandos, das die Anschläge in Paris verübt hatte.
Terrorist kritisiert Haftbedingungen in Frankreich
Der in Belgien aufgewachsene Franzose Abdeslam hatte verlangt, seine Strafe in Belgien absitzen zu können, wo ein Teil seiner Familie lebt. Er hatte zuvor mehrfach die Haftbedingungen in Frankreich kritisiert. Ein Gericht lehnte allerdings seine Forderung nach einem Verbleib in einer belgischen Haftanstalt ab. Nach Ansicht des zuständigen Richters konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass seine Menschenrechte in Frankreich - wie behauptet - verletzt würden.
Die französische Staatsanwaltschaft befürchtete, dass die Haft in Belgien "seine Strafe erleichtern könnte". Die Tatsache, dass er seine Strafe in Frankreich verbüße, bedeute "keine erhebliche Beeinträchtigung seines Rechts auf Privat- und Familienleben", betonte die Staatsanwaltschaft in Paris. Abdeslams Anwältin Delphine Paci kritisierte die Entscheidung nun dennoch als grobe Verletzung von rechtsstaatlichen Prinzipien.