Europäischer Gerichtshof Jeder darf wissen, wo seine Daten landen
Wo landen personenbezogene Daten? Und welche Rechte haben Verbraucher, das zu erfahren? Mit diesen Fragen hat sich der Europäische Gerichtshof beschäftigt und klargestellt, dass jeder wissen darf, was mit seinen Daten passiert.
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Das Gericht ließ aber Ausnahmen zu. Wenn die Empfänger nicht identifiziert werden könnten oder der Auskunftsantrag des Bürgers nachweislich unbegründet oder exzessiv sei, dürften auch nur die Kategorien von Empfängern mitgeteilt werden.
In dem Fall ging es um die österreichische Post. Der Kläger wollte wissen, ob und an wen die Post personenbezogene Daten über ihn weitergegeben hatte. Er stützte sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese sieht vor, dass eine betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen Informationen über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern zu erhalten, gegenüber denen ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden.
Post in Österreich gab Daten weiter
Bei der Beantwortung der Anfrage des Bürgers beschränkte sich die Österreichische Post auf die Mitteilung, sie verwende personenbezogene Daten, soweit das rechtlich zulässig sei, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Herausgeberin von Telefonbüchern und biete diese Daten Geschäftskunden für Marketingzwecke an. Der Bürger erhob daraufhin gegen die Österreichische Post Klage vor den österreichischen Gerichten. Später konkretisierte sie ihre Angabe und erklärte, dass diese Geschäftskunden unter anderem Handelsunternehmen, Adressverlage und politische Parteien seien.
Der oberste Gerichtshof Österreichs, bei dem der Fall mittlerweile liegt, bat den EuGH nun um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung. Nach dessen Urteil muss er nun im konkreten Fall entscheiden.
Az. C-154/21