Plenarsaal des Parlaments in Italien

Gesetz ausgeweitet Italien verbietet Leihmutterschaft auch im Ausland

Stand: 17.10.2024 09:25 Uhr

Leihmutterschaften sind in Italien bereits verboten - nun wurde das Gesetz ausgeweitet. Künftig werden auch Italienerinnen und Italiener bestraft, die sich im Ausland dafür entscheiden. Kritiker sehen homosexuelle und unfruchtbare Paare als Opfer.

In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die in Teilen rechtsextreme Koalition begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni schrieb nach der Abstimmung im Onlinedienst X: "Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz."

Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen. Menschenrechtsgruppen kritisierten das Gesetz auch als "mittelalterlich".

Beide Kammern stimmen Gesetz zu

In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die Dreierkoalition von Meloni will mit der Ausweitung des Verbots jedoch auch Italienerinnen und Italiener bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo das legal ist.

Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.

Damit wird ein Gesetz aus dem Jahr 2004 ausgeweitet, wonach Menschen, die in Italien an einer Leihmutterschaft beteiligt sind, bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro drohen.

Ein Verbot gilt auch in Deutschland

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland unter Strafe gestellt.

In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Wunscheltern gehen daher dafür ins Ausland.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 17. Oktober 2024 um 16:05 Uhr.