Urteil des EuGH Briten taten zu wenig gegen Zollbetrug
Großbritannien hat jahrelang chinesische Textilien und Schuhe massiv unter Wert importiert - und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof gab einer entsprechenden Klage der EU-Kommission weitgehend Recht.
Das Vereinigte Königreich hat von 2011 bis 2017 zu geringe Zölle auf Importe aus China erhoben und der Europäischen Union massiven finanziellen Schaden zugefügt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien in weiten Teilen Recht.
Konkret geht es um bestimmte Importe von Textilien und Schuhen, die von 2011 bis 2017 aus China über Großbritannien in die EU verschifft wurden. Das Land habe die Lieferungen nicht ausreichend kontrolliert und die fälligen Zölle teilweise nicht erhoben, so das Gericht. Die EU-Kommission habe außerdem nicht die nötigen Informationen erhalten, um die Zölle selbst korrekt berechnen zu können.
Schadenssumme muss neu berechnet werden
Dadurch, dass die Waren nicht oder zu gering verzollt in den EU-Binnenmarkt gelangt seien, seien der EU 2,7 Milliarden Euro Einnahmen entgangen, hatte die EU-Kommission beklagt.
In diesem Punkt allerdings folgten die Richterinnen und Richter des EuGH der Klage nicht: Für einen Schaden in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gebe es nicht genügend Beweise. Die Summe muss die Kommission nun neu berechnen.
EuGH trotz Brexit zuständig
Zudem hieß es, dass Großbritannien seinerzeit von der EU-Antibetrugs-Behörde OLAF auf die Probleme seiner Zollpraxis hingewiesen worden sei. Das Land habe aber nicht reagiert.
Der EuGH ist trotz des Brexits für den Fall zuständig, weil das Vereinigte Königreich in den Jahren 2011 bis 2017 noch EU-Mitglied war.