Umstrittene Richter-Pensionierung Brüssel leitet Verfahren gegen Polen ein
Im Streit über Polens Justizreform erhöht die EU-Kommission den Druck: Wegen der geplanten vorzeitigen Richter-Pensionierung am Obersten Gericht hat Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Polen hingegen will hart bleiben.
Die Europäische Kommission hat offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Mitgliedsland Polen wegen dessen Gesetz zum polnischen Obersten Gerichtshof gestartet. Grund ist die geplante vorzeitigen Pensionierung. Dies teilte ein Sprecher in Brüssel mit.
Appell an Warschau
Die Kommission sieht nach eigener Darstellung Dringlichkeit, weil die neue Pensionierungsregel schon von Dienstag an greifen soll. Man hoffe, dass die polnischen Behörden diesen Termin noch einmal überdächten, sagte der Sprecher. "Wir hoffen, dass sie ihre Meinung ändern."
Polen verstoße damit gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechtecharta. Der Kommissionssprecher erklärte, das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben.
Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft 27 von 72 obersten Richtern. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.
Brüssel für Dialog mit Polen offen
Trotz des neuen Verfahrens bleibe die Brüsseler Behörde für den Dialog mit Warschau offen. Dies sei für die Kommission der "bevorzugte Kanal, die systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu lösen".
Warschau will hart bleiben
Das neue Brüsseler Verfahren werde zur grundsätzlichen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen, kündigte Vizeaußenminister Konrad Szymanski in Warschau in einer ersten Stellungnahme an. Der EuGH solle über "die Grenzen der Einmischung des Gemeinschaftsrechts in die Autonomie der EU-Mitglieder in ihrem Justizwesen" entscheiden, sagte er der Agentur PAP zufolge.
Schon am Sonntag hatte sich der Fraktionschef der Chef der Regierungsfraktion, Ryszard Terlecki, gegen Kompromisse mit der EU ausgesprochen. Die Opposition in Polen begrüßte das Vertragsverletzungsverfahren als Schritt, die Unabhängigkeit des Obersten Gerichts möglicherweise doch zu erhalten.
Verfahren schon 2017
Wegen der umstrittenen Justizreform hatte die EU-Kommission Ende 2017 ein Verfahren gegen Polen wegen möglicher Verletzung der demokratischen Grundwerte eingeleitet, das zu einem Entzug von Stimmrechten führen kann. Sie befürchtet, dass die nationalkonservative Regierung in Warschau mit der Reform die Unabhängigkeit der Justiz von staatlichen Weisungen und damit das Prinzip der Gewaltenteilung untergräbt.
Zudem wird in Brüssel geprüft, die Auszahlung von europäischen Fördermitteln an die Selbstständigkeit der Richter in einem Land zu koppeln. Polen bezieht unter dem Strich mehr EU-Fördermittel als jedes andere EU-Land.