Russlands Einmarsch in Georgien "NATO hat Russland das Szenario geliefert"
Völkermord, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen - die Vorwürfe Russlands, Georgiens und der Südosseten zu den Ereignissen der vergangenen Tage wiegen schwer. Der Rechtswissenschaftler Otto Luchterhandt erklärte im Interview mit tagesschau.de, der Völkermord-Vorwurf Russlands an Georgien sei eine Retourkutsche für die NATO-Luftangriffe auf Serbien 1999.
tagesschau.de: Herr Luchterhandt, bei dem Krieg in Georgien ist auf beiden Seiten von Völkermord, Genozid, ethnischen Säuberungen und Kriegsverbrechen die Rede. Sind diese Behauptungen ernst zu nehmen oder dienen sie nur der Rechtfertigung des eigenen brutalen Vorgehens?
Otto Luchterhandt: Sowohl von georgischer als auch von russischer Seite können Kriegsverbrechen vorliegen: Georgien hat in der Nacht vom 7. auf den 8. August bei einem schweren Bombardement auf die Hauptstadt von Südossetien zivile Einrichtungen in Schutt und Asche gelegt. Das lässt sich nicht mit der Genfer Konvention von 1949 zum Verhalten in kriegerischen Konflikten vereinbaren.
Die mir vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass es Vertreibungen von Südosseten aus einzelnen Dörfern gegeben hat, aber von einer flächendeckenden Aktion kann man wohl nicht sprechen. Dafür war die Zeit für die georgischen Streitkräfte zu kurz, da sie von den russischen Einheiten schon am Wochenende zurückgedrängt worden sind. Es gibt aber auch Hinweise, dass ossetische und möglicherweise auch russische Einheiten Menschen aus georgischen Dörfern in Südossetien vertrieben haben. Doch von flächendeckenden ethnischen Säuberungen kann man wohl nicht sprechen.
tagesschau.de: Was ist mit dem Vorwurf Russlands, Georgien habe in Südossetien Völkermord begangen?
Luchterhandt: Die Behauptungen vom Völkermord sind politische Rhetorik. Es ist nicht auszuschließen, dass Betroffene auf georgischer und auf südossetischer Seite davon überzeugt sind, dass es sich um Völkermord handelt. Aber aus der Perspektive des Strafrechts lässt sich das nicht rechtfertigen. Ich halte das für eine polemische Behauptung und eine Retourkutsche zu den Ereignissen 1999 im Kosovo.
tagesschau.de: Muss man beim Kosovo von Völkermord sprechen?
Luchterhandt: Damals hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping von Völkermord gesprochen und auch Außenminister Joschka Fischer neigte dazu. Ich habe mich damit auseinandergesetzt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es starke Indizien für Völkermord gibt. Dazu zählt die Vertreibung der Kosovaren vom Amselfeld und die systematische Zerstörung von Dörfern, religiösen Einrichtungen, Archiven und sogar Autokennzeichen. Es ist aber in der internationalen Diskussion nicht die herrschende Lehre. Dort spricht man Verbrechen gegen die Menschlichkeit und völkermordähnlichen Aktionen. Es gibt noch keine Entscheidung eines internationalen Gerichtes darüber.
tagesschau.de: Was könnte Russland mit der Retourkutsche zum Kosovo bezwecken?
Luchterhandt: Es muss sich für sein Vorgehen gegen Georgien rechtfertigen. Russland hat nicht nur die georgischen Sicherheitskräfte aus Südossetien vertrieben, sondern von Anfang an strategische und infrastrukturelle Objekte in Kerngebieten Georgiens bombardiert. Russland ist außerdem von Abchasien aus mit Kriegsschiffen in Westgeorgien eingefallen und hat mehrere Städte besetzt.
Russlands Präsident Dimitri Medwedjew hat das als Strafaktion bezeichnet. Dafür kann man aus juristischer Sicht keine Rechtfertigung liefern. Das wäre nur gerechtfertigt, wenn man sagt, dass Russland genauso gegen Georgien vorgehen muss, wie seinerzeit die NATO-Streitkräfte gegen Serbien. Die NATO hatte ja im Frühjahr 1999 die zivile und militärische Infrastruktur Serbiens weit entfernt vom Kosovo zerstört. Dabei sind auch Serben umgekommen. Die Nato hat damit das Szenario geliefert, das Russland heute in Georgien wiederholt.
Ossetien wurde im 19. und 20. Jahrhundert mehrfach zwischen Russland und Georgien aufgeteilt. Nachdem Südossetien 1990 seine Souveränität erklärt hatte, marschierten georgische Nationalisten ein. Mit russischer Unterstützung wurden sie bekämpft. 1992 wurde ein Waffenstillstand unterzeichnet, der 2004 erneuert wurde. Auch in diesem Konflikt wurden Hunderte Menschen getötet und Tausende vertrieben. Viele Einwohner hielten sich in den vergangenen Jahren mit dem Schmuggel von Treibstoff und Alkohol wirtschaftlich über Wasser.
Russland erkannte die Unabhängigkeit der von Georgien abtrünnigen Provinz nach dem Krieg im August 2008 an. Bislang schloss sich nur Nicaragua an.
tagesschau.de: Halten Sie das Vorgehen der NATO für gerechtfertigt?
Luchterhandt: Die NATO hat das damit gerechtfertigt, dass man angemessen auf die völkermörderische Vorgehensweise der serbischen Streitkräfte im Kosovo reagieren müsse und Serbien schnellstmöglich zum Einlenken bewegen musste. Ich bin der Auffassung, dass sich die NATO damals völkerrechtswidrig verhalten hat, und zwar wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Denn mit der Zerstörung der Infrastruktur in Serbien hat man noch keinen einzigen Kosovaren gerettet. Richtig wäre der Einsatz von Bodentruppen oder Luftlandetruppen gewesen, um die Serben aus dem Kosovo herauszuwerfen.
Russland hat das damals heftig kritisiert und bestreitet bis heute, dass es im Kosovo zu ethnischen Säuberungen oder Völkermord gekommen sei. Die Paradoxie und Ironie der Geschichte liegt darin, dass sich Russland bei den Vereinten Nationen auf das eigentlich von ihm abgelehnte Verhalten der NATO beruft, um sein eigenes Handeln in Georgien zu rechtfertigen. Entweder hat Russland mit seiner Einschätzung beim Kosovo 1999 recht und handelt sich jetzt in Georgien unrechtmäßig oder Russland räumt nachträglich ein, dass die NATO damals richtig gehandelt hat.
tagesschau.de: Russland nennt noch andere Argumente für den Einmarsch in Georgien. Was sagen Sie dazu?
Luchterhandt: Russland beruft sich auch auf das Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta. Darauf kann sich Russland in der Tat berufen, da es Soldaten der Waffenstillstandskontrollgruppe laut dem Abkommen zwischen Russland, Georgien und den Osseten von 1992 dort stationiert hat. Georgien hat dieses Abkommen gebrochen. Es wurden mehr als ein Dutzend russische Soldaten der Friedenstruppe von den Georgiern getötet. Das hat Russland das Recht zum Eingreifen gegeben.
Es ist jedoch nicht gerechtfertigt, dass sich Russland auf das Schutzrecht für die Südosseten beruft, weil 90 Prozent von ihnen die russische Staatsangehörigkeit haben. Denn Russland hat mit der massenhaften Einbürgerung von Südosseten gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot verstoßen. Es bedeutet, dass sich kein Staat in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen darf.
tagesschau.de: Georgiens Präsident Michail Saakaschwili hat gegen Russland Klage vor dem Internationalen Strafgerichthof in Den Haag eingereicht. Ist das der richtige Weg der Aufarbeitung?
Luchterhandt: Georgien beruft sich darauf, dass Russland gegen das Internationale Abkommen zur Unterbindung von Rassendiskriminierung verstoßen habe. Durch die genannte Konvention werden auch Ethnien und Minderheiten geschützt. Insofern könnte Georgien der russischen Regierung vorwerfen, sie habe Maßnahmen gegen Georgier in Südossetien ergriffen. Doch zunächst muss geprüft werden, ob der UN-Gerichtshof zuständig ist. Aber ich halte das Vorgehen Georgiens für richtig. Wer soll sonst solche komplizierten Fragen klären, wenn nicht ein internationales Gericht?
Die Fragen stellte Silvia Stöber, tagesschau.de