Einstweilige Verfügung abgelehnt Lokführergewerkschaft darf streiken
Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Die Bahn will in Berufung gehen.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung, die die Deutschen Bahn erreichen wollte, in erster Instanz ab. Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen.
Bahn kündigt Berufung an
Die Deutsche Bahn will nach der Entscheidung in Berufung gehen und wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen. "Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. "Die Hürden liegen bei einem Eilverfahren für den Arbeitgeber immer hoch. Das Streikrecht ist aus gutem Grund ein hohes Gut. Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist", so Weh weiter.
Zudem habe die DB ein neues Angebot vorgelegt, in dem wir der GDL nicht nur insgesamt 11 Prozent anbieten, sondern ihr auch bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit weit entgegenkommen. Das ist eine hervorragende Grundlage für einen Kompromiss." Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.
Streiks ab Mittwoch bei Scheitern der Bahn
Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.
Knackpunkt: Arbeitszeitreduzierung bei vollem Lohnausgleich
Vorbehaltlich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist es der dritte und bisher längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen auch um mehr Geld. Knackpunkt ist aber vielmehr die Forderung der Gewerkschaft nach einer Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich.
Die Verhandlungen mit der Bahn hat die GDL bereits für gescheitert erklärt. Zwei Mal kam es dabei bisher zu Warnstreiks von maximal 24 Stunden. Im Dezember stimmten die Gewerkschaftsmitglieder per Urabstimmung mit einer Mehrheit von 97 Prozent unbefristeten Streiks zu. Seither sind längere Arbeitskämpfe möglich. GDL-Chef Claus Weselsky hatte den fast dreitägigen Ausstand am Montag als verhältnismäßig bezeichnet.
Ähnliche Auswirkungen wie vor einem Jahr
Bei den GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen zu erwarten. "Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig" sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Das Arbeitsgericht in Frankfurt teilte diese Auffassung allerdings nicht.