Nach Einigung der Koalition Ampel legt finale Fassung des Heizungsgesetzes vor
Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit über das Heizungsgesetz geeinigt. Der Gesetzentwurf mit den in dieser Woche vereinbarten Änderungen liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Nach langem Ringen soll das Heizungsgesetz in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich zuvor auf umfangreiche Änderungen verständigt. Der Gesetzentwurf mit den ausformulierten Änderungsanträgen liegt nun dem ARD-Hauptstadtstudio vor.
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Klimaziele erfüllt. Es sieht Vorgaben für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen vor und sorgt seit Monaten für Streit in der Ampel-Koalition.
Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen
In den Änderungsanträgen heißt es, im Zuge des parlamentarischen Verfahrens sei der Gesetzentwurf überarbeitet und insbesondere eine stärkere Verzahnung mit der Wärmeplanung geschaffen worden. Es geht dabei um wesentliche Änderungen. Bei der Wärmeplanung sollen Kommunen zum Beispiel Ausbaupläne für Nah- oder Fernwärmenetze festhalten. Hausbesitzer sollen einen besseren Überblick haben und mehr Zeit bekommen, bevor sie sich für eine neue Heizung entscheiden.
Außerdem wurde eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung - also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann - die Pflicht entfallen, eine Heizung einzubauen, die mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Grüne: "Meilenstein für den Klimaschutz"
"Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt", erklärten die stellvertretenden Grünen-Fraktionsvorsitzenden Julia Verlinden und Andreas Audretsch. "Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme." Verlinden und Aufretsch sprachen von einem "Meilenstein für den Klimaschutz". Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen werde "sozial ausgestaltet", betonten die Fraktionsvizes: "Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent."
Die FDP-Fraktion hatte besonders große Vorbehalte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD). "Die FDP-Fraktion hat die Formulierungshilfe heute geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung am Montag freigegeben", sagte Fraktionschef Christian Dürr nun der Deutschen Presse-Agentur.
Er betonte: "Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen und er kann sie auch jederzeit reparieren." Zudem werde der Staat in Vorleistung gehen und eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. "Erst wenn klar ist, welche Heizoptionen eine Kommune hat, greifen die Vorgaben - und auch dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen."
Parallele Beratungen und nun zweite öffentliche Anhörung
Eine erste Anhörung sowie die erste Beratung des Heizungsgesetzes im Bundestag waren auf der Grundlage des damals bereits überholten Entwurfs erfolgt. Parallel berieten die Ampel-Fraktionen und einigten sich über zentrale Änderungen sowie Anfang dieser Woche über letzte Details.
Für Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung zum GEG im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Externe Expertinnen und Experten sollen sich dabei zu den aktualisierten Plänen der Koalition äußern. Noch in der gleichen Woche soll der Bundestag über das GEG abstimmen, möglicherweise auch der Bundesrat.
Opposition kritisierte engen Zeitplan heftig
Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig. Das Verfahren wurde von der Union massiv als Missachtung des Parlaments kritisiert. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann wandte sich im Alleingang, ohne offizielle Unterstützung der Fraktionsführung, an das Bundesverfassungsgericht, um die Abstimmung über das GEG in der nächsten Sitzungswoche zu stoppen. Er sieht seine Rechte als Abgeordneter "auf gleichberechtigte Teilnahme an der parlamentarischen Willensbildung verletzt". Er macht dies in einem Organstreitverfahren und mit einer darauf gerichteten einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht geltend.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag, Klaus Ernst (Linke), schrieb auf Twitter, die Unterlagen seien gegen Mittag gekommen. Aufgrund der Mehrheit im Ausschuss sei er gezwungen für Montag zu dieser Anhörung einzuladen. "Der Zeitraum ist zu kurz. Eine Missachtung des Parlaments! Keine ausreichende Vorbereitung möglich."