Bundesverfassungsgericht BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht sieht beim BKA-Gesetz Änderungsbedarf: Einzelne Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig. Bis Juli 2025 muss jetzt nachgebessert werden.
Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz muss in Teilen nachgebessert werden. Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg.
Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Dabei geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
Die Regelungen gelten aber vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wird. Das muss bis spätestens Ende Juli 2025 geschehen.
GFF sieht Urteil als Erfolg
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des 2017 reformierten BKA-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unter anderem zwei Rechtsanwältinnen und zwei Fußballfans hatten sich an die GFF gewandt: Sie kritisierte, dass schon bei geringfügigen Anlässen in den BKA-Datenbanken zu viele Daten von zu vielen Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und gespeichert würden. Der gemeinnützige Verein hatte daher konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe hierfür gefordert.
Das aktuelle Urteil bezeichnet die GFF als "Erfolg für die Freiheitsrechte": "Es ist eine gute Nachricht, dass die Gewaltenteilung funktioniert", sagte Bijan Moini, Verfahrensbevollmächtigter und Legal Director der GFF. "Bereits zum siebten Mal in wenigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte verfassungswidrige Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt."
Nicht die erste geforderte Gesetz-Nachbesserung
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörden geurteilt - und sie teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden, seit Mai 2018 ist die neue Fassung in Kraft.