Merkel gibt Staatsanwaltschaft grünes Licht Regierung erlaubt Böhmermann-Ermittlungen
Dem Moderator Böhmermann droht eine Strafe wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Die Bundesregierung erlaubt Ermittlungen auf Basis dieses Spezialparagrafen. Das verkündete Kanzlerin Merkel - aber auch, dass der Paragraf 103 nun abgeschafft werden soll.
Die Bundesregierung hat den Weg für eine Strafverfolgung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts freigemacht. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab die Entscheidung in einer Stellungnahme im Kanzleramt persönlich bekannt.
"Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen", sagte Merkel. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen ausländischer Staaten bedeute "weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch ein Vorgreifen der Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden."
Sorge über Entwicklungen in der Türkei
Merkel betonte in ihrer Erklärung, dass Deutschland eng mit der Türkei verbunden sei. Die Lage der Medien in der Türkei und das Schicksal einzelner Journalisten in der Türkei erfüllten die Bundesregierung ebenso mit großer Sorge wie Einschränkungen des Demonstrationsrechts.
"Wir treten dafür ein, dass bei unseren Partnern und Verbündeten die Freiheit der Meinung und die Unabhängigkeit der Justiz in gleichem Umfang gewährleistet sein müssen wie in Europa und anderen Ländern der demokratischen Welt", betonte Merkel. Die Bundesregierung fordere, dass die Türkei Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit zu achten und zu schützen habe. "Im Rechtsstaat sind Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit elementar - sie sind elementar für Pluralismus und Demokratie", sagte Merkel.
Koalition will §103 StGB abschaffen
Die Bundeskanzlerin kündigte zugleich an, dass die Koalition noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Abschaffung des §103 StGB verabschieden werde, das 2018 in Kraft treten solle. Der Paragraf sei "für die Zukunft entbehrlich", erklärte die Kanzlerin. Diese Einschätzung sei unabhängig vom aktuellen Verfahren.
Merkel hatte durch ihre frühzeitige Äußerung zu Böhmermanns "Schmähgedicht", die sie der Regierung in Ankara telefonisch übermittelte und über Regierungssprecher Steffen Seibert auch öffentlich gemacht hatte, die Debatte selbst mit angeheizt. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan empfand die im ZDF ausgestrahlte Satire als Beleidigung und beharrt auf einer Bestrafung des Moderators.
Mehrere Ministerien beteiligt
Die türkische Regierung hatte vor diesem Hintergrund ein Strafverlangen bei der Bundesregierung gestellt, um eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu ermöglichen. Um diesen speziellen Paragrafen des Strafgesetzbuchs anwenden zu können, muss allerdings die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung zu Ermittlungen erteilen.
Die Bundesregierung hatte sich mehrere Tage Zeit genommen, um die Frage dieser Ermächtigung zu prüfen. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Vormittag bereits deutlich gemacht, dass an der Entscheidung neben dem Kanzleramt auch das Innen-, das Außen- und das Justizministerium sowie Vizekanzler Sigmar Gabriel beteiligt gewesen seien. Merkel stellte klar, dass es in der Beurteilung der Frage unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD gegeben habe.
Rechtlich hatte Erdogan zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass eine Strafverfolgung Böhmermanns auch nach dem "normalen" Beleidigungsparagrafen §185 des Strafgesetzbuchs möglich wird, bei dem im Falle einer Verurteilung ein geringeres Strafmaß droht. Ermittlungen nach diesem Paragrafen sollten greifen, falls die Bundesregierung einer Strafverfolgung wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts den Riegel vorgeschoben hätte. Erdogan hatte zu diesem Zweck über einen deutschen Anwalt einen Strafantrag stellen lassen. Dieser hatte bereits erklärt, notfalls alle Instanzen ausschöpfen zu wollen, um eine Bestrafung Böhmermanns zu erreichen.