Europawahl 2024
Europawahl 2024 So läuft die Wahl
In einem Monat entscheiden die Europäerinnen und Europäer, wen sie für die kommenden fünf Jahre in das EU-Parlament schicken. Doch wie funktioniert die Wahl und was bewirkt sie?
Der Ausgang der Europawahl bestimmt die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Es ist das einzige Organ der Europäischen Union (EU), das direkt von den Bürgern und Bürgerinnen in den EU-Staaten gewählt wird.
Wichtig ist das Parlament vor allem, weil es die europäischen Gesetze mitgestaltet. Genauer gesagt: die Richtlinien und Verordnungen der EU. Diese EU-Gesetze gelten auch in Deutschland - entweder direkt (Verordnungen) oder indirekt (Richtlinien).
So betrifft uns das EU-Recht hierzulande ganz praktisch, wenn es um unsere Verbraucherrechte beim Online-Kauf geht, um Datenschutz oder auch um unsere Rechte als Flugreisende oder Arbeitnehmer. Außerdem wirkt das Parlament mit, wenn es um den Finanzhaushalt der EU geht. Und das Parlament kontrolliert andere Organe der EU, etwa die Kommission. Außerdem wählt das Parlament den Präsidenten oder die Präsidentin der EU-Kommission. Momentan ist das die Deutsche Ursula von der Leyen von der CDU.
350 Millionen Menschen wahlberechtigt
Die Wahl findet europaweit vom 6. bis zum 9. Juni und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten statt, in Deutschland am Sonntag, dem 9. Juni.
Genauso wie bei der Bundestagswahl ist es aber auch möglich, die Stimme per Post abzugeben, wenn man nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann oder will. Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen, den man dann gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen bekommt, also etwa mit dem Stimmzettel und voradressierten Briefumschlägen.
Den Wahlschein kann man theoretisch bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl beantragen. In besonderen Ausnahmefällen, etwa einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, sogar bis 15 Uhr am Wahltag. Vergangene Wahlen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, damit - sofern möglich - nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Insgesamt sind etwa 350 Millionen Menschen in der EU wahlberechtigt. Sie bestimmen zusammen, welche 720 Abgeordneten ins Parlament einziehen. Deutschland schickt davon 96 Abgeordnete nach Brüssel beziehungsweise Straßburg, die beiden Standorte des Parlaments. Je mehr Stimmen eine Partei bei der Wahl bekommt, umso mehr Abgeordnete darf sie stellen.
Rechtliche Grundlagen für die Wahl
Die Grundzüge des Wahlrechts sind für die EU im sogenannten Direktwahlakt festgehalten. Darin steht beispielsweise, dass die Wahl zum EU-Parlament "allgemein, unmittelbar, frei und geheim" erfolgt und dass die gewählten Abgeordneten "weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden" sind. Diese Wahlgrundsätze kennen wir in Deutschland auch aus dem Grundgesetz, wo sie ebenfalls für Wahlen zum Bundestag aufgeschrieben sind.
Wie die EU-Wahl hierzulande ganz konkret stattfindet, regelt ein nationales Gesetz, das Europawahlgesetz (EuWG). Dieses bestimmt etwa, dass im Gegensatz zur Bundestagswahl die Kandidaten nicht nur von Parteien aufgestellt werden können: Das Vorschlagsrecht steht nach § 8 EuWG auch "sonstigen politischen Vereinigungen" zu. Diese Möglichkeit macht sich etwa die klimaaktivistische "Letzte Generation" zunutze, die über diesen Weg erstmals an den Europawahlen teilnimmt.
Von nationalen Parteien zu europäischen Fraktionen
Auch wenn nationale Parteien und andere Gruppierungen bei den Wahlen antreten und ihre Mitglieder zur Wahl stellen: Für die Arbeit im Europaparlament schließen sich die Gewählten in der Regel mit Abgeordneten aus anderen EU-Staaten zusammen. Naheliegenderweise tun sie das mit denjenigen, die ähnliche politische Ansichten vertreten.
Nationale Parteien aus verschiedenen Ländern formieren dazu gemeinsam mit nationalen Parteien aus anderen EU-Staaten Europaparteien. Diese wiederum stellen dann die Fraktionen im EU-Parlament. Dazu können sich auch mehrere Europaparteien zusammenschließen. Es entstehen also transnationale Fraktionen. So gibt es beispielsweise die Fraktion der christlich-konservativen Europäischen Volkspartei (EVP). In ihr finden sich etwa die deutschen Unionsparteien CDU und CSU wieder. In der S&D-Fraktion sind die sozialdemokratischen Abgeordneten aktiv, etwa aus der SPD. Aktuell gibt es sieben Fraktionen im EU-Parlament. Parlamentarier können aber auch fraktionslos im Parlament sitzen.
Die Rolle der Spitzenkandidaten
Seit 2014 gilt bei den EU-Wahlen das Spitzenkandidatenprinzip. Das bedeutet, dass die Parteien Spitzenkandidaten benennen, die zuvor in einem parteiinternen Prozess gefunden wurden. Diese Spitzenkandidaten sollen gewissermaßen als das Gesicht einer Partei in den Wahlkampf gehen.
Die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat, so könnte man es umschreiben, wird mit seiner oder ihrer Aufstellung von den jeweiligen Parteigruppen für das Amt des Kommissionspräsidenten oder der Kommissionspräsidentin nominiert. Für die Europäische Volkspartei EVP etwa geht die aktuelle Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als Spitzenkandidatin ins Rennen.
Das bedeutet aber noch nicht, dass ein Spitzenkandidat nach der Wahl auch als Kandidaten für den Chefposten der EU-Kommission vorgeschlagen wird. Gemäß Artikel 17 des Europavertrages (EUV) ist das Wahlergebnis dann für die Frage, wer als Kandidat für das Amt vorgeschlagen wird, von Bedeutung. Allerdings schlägt den Kandidaten für die Kommissionspräsidentschaft nicht das Europäische Parlament vor, sondern ein anderes EU-Organ: der Europäische Rat.
Der muss das Wahlergebnis nach dem Gesetzeswortlaut zwar "berücksichtigen", an die Person des Spitzenkandidaten gebunden ist er allerdings nicht. So schlug der Europäische Rat nach der letzten Wahl Ursula von der Leyen vor, obwohl die Wahlsiegerin EVP noch mit dem CSU-Politiker Manfred Weber als Spitzenkandidat ins Rennen gegangen war.
Auch auf nationaler Ebene haben die Parteien Spitzenkandidaten benannt. Beispielsweise sind das Katarina Barley für die SPD, Marie-Agnes Strack-Zimmermann für die FDP, Terry Reintke für die Grünen, Manfred Weber für die CSU in Bayern und Maximilian Krah für die AfD. Diese führen die nationalen Wahllisten ihrer Parteien an.
Besonderheiten der EU-Wahl
Besonderheiten gibt es bei der EU-Wahl auch am Wahltag selbst. Anders als bei der Bundestagswahl darf man bei der Europawahl nur ein einziges Kreuz setzen. Es gibt also nicht eine Erst- und eine Zweitstimme wie bei der Bundestagswahl. Stattdessen wählt man nur die Liste einer Partei.
Auch sind in Deutschland 2024 erstmals Minderjährige zur Wahl aufgerufen: Der deutsche Gesetzgeber hat das Wahlalter bei der Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt. Im europäischen Vergleich ist das bislang noch eher eine Ausnahme. Aber beispielsweise in Österreich dürfen auch schon Jugendliche ab 16 wählen. Begründet wurde die Absenkung unter anderem damit, dass gerade junge Menschen künftig von aktuellen politischen Debatten wie etwa der um Klimaschutz betroffen sein werden. Darum sei es logisch, dass sie sich auch politisch beteiligen dürfen.