Bundesverfassungsgericht Abschiebung eines Afghanen gestoppt
Einer der 50 Afghanen, die am Abend abgeschoben werden sollten, darf vorerst in Deutschland bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung gestoppt. Am Frankfurter Flughafen protestierten Hunderte Demonstranten für ein Bleiberecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die für den Abend geplante Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Afghanistan vorläufig gestoppt. Dabei sei die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Die Entscheidung beruhe allein auf einer Folgenabwägung. Der 29-Jährige könne ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sein Asylverfahren könne er nach einer Abschiebung dagegen kaum noch fortführen. (Az. 2 BvR 2557/16)
Das erste Asylverfahren des Mannes liegt bereits 30 Monate zurück. Er hatte deshalb einen Folgeantrag gestellt und diesen mit der Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan begründet.
Proteste gegen Abschiebung am Frankfurter Flughafen
Mehrere hundert Menschen demonstrierten unterdessen am Frankfurter Flughafen gegen die geplante Sammelabschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan. Wegen der schwierigen Sicherheitslage halten die Abschiebungsgegner Rückführungen nach Afghanistan für verantwortungslos. Einige Demonstranten trugen Schilder mit der Aufschrift: "Stopp - Keine Abschiebung nach Afghanistan". In Sprechchören forderte die Menge: "Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord, Bleiberecht für alle, jetzt sofort!".
Unter den Demonstranten befanden sich einige Politiker der Linkspartei, darunter die Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag, Janine Wissler. Nach der Kundgebung zogen die Demonstranten durch den Flughafen und forderten lautstark Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge. Angesichts der angespannten Sicherheitslage sagten sie auf Englisch: "Afghanistan is not safe."
Laut Informationen von Pro Asyl und Medienberichten sollte am Abend ein erster Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport wollten sich nicht zu einer möglichen Abschiebung äußern und verwiesen auf das Bundesinnenministerium. Dieses hatte bereits zuvor erklärt, dass man solche Maßnahmen nicht kommentieren werde.