"Hochstapler-Affäre" AfD rügt Europawahl-Kandidaten
Die AfD hat ihre Europawahl-Kandidaten Bausemer und Khan-Hohloch wegen ungenauer Angaben in ihren Lebensläufen gerügt. Der Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung sei aber unbegründet. Beide dürfen weiter kandidieren.
Arno Bausemer und Mary Khan-Hohloch, zwei AfD-Kandidaten für die Europawahl, sind von ihrer Partei wegen ungenauer Angaben in ihren Lebensläufen gerügt worden. Ein Parteikonvent habe die Vorwürfe gegen sie ausführlich beraten, hieß es in einer Erklärung. Bausemer und Khan-Hohloch seien anwesend gewesen und befragt worden.
"Der Konvent rügt die festgestellten Ungenauigkeiten bei der Selbstdarstellung der Kandidaten während der Aufstellungsversammlung, sieht den teils erhobenen Vorwurf vorsätzlicher Täuschung aber als im Ergebnis unbegründet", hieß es in der Erklärung.
Vorwürfe bestätigten sich bei Prüfung
Bausemer und Khan-Hohloch waren in der sogenannten Hochstapler-Affäre in die Schlagzeilen geraten - wegen mutmaßlich falscher Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen im Lebenslauf.
Die Vorwürfe hatten sich bei einer AfD-internen Prüfung bestätigt. Die Parteispitze sprach sich daraufhin dafür aus, dass beide für zwei Jahre keine parteiinternen Ämter bekleiden dürfen. An der Kandidatenliste für die Europawahl 2024 inklusive Bausemer (Sachsen-Anhalt, Listenplatz 10) und Khan-Hohloch (Brandenburg, Listenplatz 14) wurde aber festgehalten.
Teile der Parteibasis gegen weitere Kandidatur
Von der Parteibasis kamen hingegen Forderungen, sie nicht für die AfD ins EU-Parlament einziehen zu lassen und gegebenenfalls die Kandidatenaufstellung zu wiederholen. Der Konvent entschied sich nun dagegen. Von einem "nachträglichen Eingriff" in die demokratisch gewählte Liste sollte "auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Wahlteilnahme und Zulassung der AfD-Liste" abgesehen werden, hieß es in der Mitteilung.