Bundesanwaltschaft Anklage gegen mutmaßlichen Lübcke-Mörder
Nach dem Mord an Walter Lübcke sind die Ermittler sich sicher: Es handelt sich um ein rechtsextremistisches Attentat. Nun hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Hauptverdächtigen und seinen mutmaßlichen Unterstützer erhoben.
Im Mordfall Walter Lübcke hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Hauptverdächtigen Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. erhoben. Der Prozess nach dem mutmaßlich rechtsextremistischen Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten soll am Oberlandesgericht Frankfurt stattfinden. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen.
Anfang Juni 2019 war der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke nachts mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf seiner Terrasse getötet worden. Der CDU-Politiker hatte sich zuvor öffentlich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt. Das soll den Hauptverdächtigen Stephan E. aufgebracht haben.
E. war im Juni 2019 festgenommen worden, nachdem die Ermittler eine DNA-Spur von ihm an der Kleidung des Mordopfers gefunden hatten. Der 46-Jährige hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei auch zu seinem Waffenlager geführt. Später zog er sein Geständnis dann allerdings wieder zurück.
Familie tritt als Nebenkläger auf
Heute äußerte sich erstmals die Familie des Ermordeten zu der Anklage. Die Angehörigen teilten mit, dass sie dem Verfahren als Nebenkläger beitreten werden. Damit wollten sie signalisieren, dass Lübckes Ideale in die Zukunft weitergetragen würden.
Lübcke habe sich stets mit Rückgrat und engagierter Leidenschaft für eine demokratische Gesellschaft eingesetzt. "Als Familie sind wir geeint im festen Glauben daran, dass Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen", so die Familie in ihrer Stellungnahme.
Anklage gegen mutmaßlichen Unterstützer
Neben E. ist auch Markus H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der 44-Jährige, ein Bekannter von E., soll diesem den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt und E. unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in dessen Vorhaben, Lübcke zu töten, bestärkt haben.
E. beschuldigt H. inzwischen, in der Tatnacht mit am Tatort gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den tödlichen Schuss abgegeben habe - aus Versehen. Die Ermittler sind allerdings überzeugt, dass E. allein bei Lübcke war.
Auch der 64 Jahre alte Waffenhändler Elmar J., von dem E. 2016 die Tatwaffe gekauft haben soll, hatte mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm ebenfalls Beihilfe vorgeworfen. Inzwischen ist wegen des großen Zeitabstands aber fraglich, ob der Mann damals ahnen konnte, was für eine Tat E. begehen würde. Er ist deshalb wieder frei und nicht mit angeklagt.
Weitere Vorwürfe gegen Stephan E.
Stephan E. soll sich im Prozess außerdem für eine Messerattacke auf einen irakischen Asylbewerber Anfang 2016 verantworten müssen. Jemand hatte dem Mann in Lohfelden bei Kassel ein Messer von hinten in den Rücken gestochen und ihn schwer verletzt.
Die Polizei hatte zunächst vergeblich nach dem Angreifer gesucht. Inzwischen halten die Ermittler ein bei E. sichergestelltes Messer für die Tatwaffe. Ihm wird deshalb versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen.
Sowohl Stephan E. als auch Markus H. müssen sich laut Anklage außerdem wegen Waffendelikten verantworten.