Verfahren gegen Impfgegner
BGH bestätigt Auschwitz-Post als volksverhetzend
Zu Beginn der Pandemie postete ein Mann ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: "Impfen macht frei". Es folgte ein Urteil wegen Volksverhetzung. Die Revision dagegen wurde nun abgewiesen.
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