Urteil des BGH Familie ist wichtiger
Ein Kind wächst mit seiner Mutter und seinem nicht-leiblichen, aber rechtlichen Vater auf. Der biologische Vater wollte allerdings erreichen, dass auch er zum rechtlichen Vater wird. Der BGH lehnte das nun ab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Vaterschaftsanfechtung eines biologischen Vaters abgelehnt und somit die Bedeutung der Familie gestärkt. Leibliche Väter könnten nicht auch die rechtliche Vaterschaft beanspruchen, wenn das Kind mit einer „sozial-familiären Bindung“ zum bisherigen rechtlichen Vater aufwächst, entschied der BGH in einem Beschluss.
Der biologische Vater wollte erreichen, dass auch er die rechtliche Vaterschaft bekommt. Das Kind lebt allerdings seit der Geburt im Oktober 2013 bei seiner Mutter und einem Mann. Ein Abstammungstest hatte ergeben, dass er nicht der biologische Vater ist. Der Mann hatte allerdings die Vaterschaft anerkannt. Das machte ihn zum rechtlichen Vater.
Schutz von bestehenden familiären Beziehungen
Der leibliche Vater hatte sich erfolglos durch alle Instanzen geklagt. Die Anfechtung scheitere daran, dass „zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht“. Die entsprechende gesetzliche Regelung sei eindeutig und auch verfassungsgemäß, betonte der BGH.
Sie gehe auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, die dem biologischen Vater die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft überhaupt erst ermöglicht habe. Auch das Bundesverfassungsgericht habe dabei aber den Schutz bestehender familiärer Beziehungen betont. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ebenfalls gebilligt, dass Deutschland solchen Bindungen Vorrang gegenüber der leiblichen Vaterschaft einräumt.