Beschlüsse der Länderkammer Bundesrat billigt höhere Renten und Mindestlohn
Die Länderkammer hat den Weg frei gemacht für eine Rentenerhöhung in Rekordhöhe. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Auch dem höheren Mindestlohn und dem Pflegebonus stimmte der Bundesrat zu.
Eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Rentenerhöhung und den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten zugestimmt. Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert (West) auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten gibt es Zuschläge ab dem 1. Juli 2024.
Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.
Mindestlohn steigt auf zwölf Euro
Ebenso stimmte die Länderkammer der Erhöhung des Mindestlohns zu. Die Lohnuntergrenze steigt damit ab Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zudem von derzeit 450 auf 520 Euro monatlich erhöht. Den Angaben der Bundesregierung zufolge werden von der Mindestlohnerhöhung über sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren.
Grünes Licht gab der Bundesrat auch für den Corona-Pflegebonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, den der Bundestag bereits Mitte Mai beschlossen hatte. Mit der Prämie sollen die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit honoriert werden. Je nach Qualifikation und Arbeitszeit beträgt der gestaffelte Pflegebonus bis zu 550 Euro.
Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ausgesetzt
Zudem billigte der Bundesrat den von der Bundesregierung beschlossenen einjährigen Verzicht auf Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, wenn diese gegen Pflichten verstoßen. Mit dem neuen Gesetz gibt es Sanktionen nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen - und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher von bis zu 30 Prozent der Bezüge. Wer etwa einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einem entsprechenden Abzug rechnen. Die Weigerung, einen Job anzunehmen, soll hingegen nicht mehr zu einer Sanktion führen.
Das Sanktionsmoratorium ist ein Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung und der Einführung des geplanten Bürgergeldes, das nach Willen der Ampelregierung mehrere Sozialleistungen zusammenfassen soll. Die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger und etwaige künftige Sanktionen werden dann neu geregelt.
Haushalt 2022: 139 Milliarden Euro neue Kredite
Auch der Bundeshaushalt für das Jahr 2022 wurde vom Bundesrat gebilligt. Der Haushalt sieht eine Neuverschuldung von rund 139 Milliarden Euro vor. Die Länderkammer verzichtete in ihrer Sitzung auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses; damit ist das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des 496 Milliarden Euro umfassenden Etats abgeschlossen. Die Schuldenaufnahme stützt sich auf eine Ausnahmeregel zur Schuldenbremse. Die Bundesregierung begründet dies mit Mehrkosten wegen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges.