Bundestag verabschiedet Gesetz Kinder Pflegebedürftiger werden entlastet
Die Pflege von Angehörigen kann schnell ins Geld gehen. Der Bundestag hat nun beschlossen, Kinder betroffener Eltern finanziell zu entlasten. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro werden sie zur Kasse gebeten.
Kinder, deren pflegebedürftige Eltern Sozialhilfe beziehen, sollen künftig nur noch in seltenen Fällen zur Kasse gebeten werden. Nach einem Gesetz, das der Bundestag am Abend verabschiedet hat, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss aber noch der Bundesrat zustimmen.
Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht mehr zahlen können. In vielen Fällen holen sich die Behörden das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen zurück.
Für Sozialleistungen bei Pflegebedürftigkeit gilt bislang eine Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto pro Jahr. Auch Eltern volljähriger Menschen mit Behinderungen sollen mit dem neuen Gesetz erst herangezogen werden, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen. Dabei geht es um Maßnahmen der Eingliederungshilfe - wie etwa Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdendolmetscher.
Heil: Pflegbedürftigkeit ist bereits große Belastung
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete die verabschiedete Reform als "wesentlichen Schritt, um Menschen das Leben einfacher zu machen". Da die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bereits eine emotionale und organisatorische Belastung sei, müssten die Betroffenen wenigstens vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt werden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte hingegen, dass die Pflegebedürftigen selber nicht entlastet würden. "Pflege macht weiterhin arm und zwingt viele Betroffene in die Sozialhilfe", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die Leistungen der Pflegeklasse reichten schlicht nicht aus, um die Heimkosten zu decken.
Die Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen für einen Heimplatz war im Bundesschnitt zuletzt auf knapp 1930 Euro gestiegen - gut 110 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit am höchsten sind die selbst zu zahlenden Beiträge weiter in Nordrhein-Westfalen mit nun 2406 Euro. Am preiswertesten sind Heimplätze derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, wo 1346 Euro selbst bezahlt werden müssen. Diese Angaben stammen von der "Pflegedatenbank" des Verbands der privaten Krankenversicherung.
Bessere Entschädigungen für Gewaltopfer
Opfer von Terrorangriffen und Gewalttaten und deren Hinterbliebenen sollen in Zukunft besser versorgt werden. Die monatliche Zahlungen an Geschädigte werden ebenso erhöht wie Waisenrenten und Bestattungsgelder. Darüber hinaus können künftig auch Opfer psychischer Gewalt eine Entschädigung erhalten. Das gilt auch für Menschen, die als Zeugen von Terror einen schweren Schock erlitten haben.
Niedrigere Mehrwertsteuer für E-Paper und Tampons
Für elektronische Zeitungen und Zeitschriften, sogenannte E-Paper, soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.
Gleiches ist für weibliche Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden vorgesehen. Die nötige Zustimmung des Bundesrats für beide Vorhaben steht noch aus.
Steuerliche Förderung der E-Mobilität
Steuervergünstigungen für Elektro-Dienstwagen und Steuerbefreiungen für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur sollen verlängert werden. Außerdem soll es eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge geben.