Umschläge mit Briefwahlstimmen werden im Briefwahlzentrum der Stadt sortiert.

Registrierung für Bundestagswahl Auslandsdeutsche haben vier Wochen Zeit

Stand: 06.01.2025 15:36 Uhr

Im Ausland lebende Deutsche müssen sich für die bevorstehende Bundestagswahl schnell ins Wählerverzeichnis eintragen lassen - denn ihnen bleibt dafür nur noch vier Wochen Zeit. Wie funktioniert die Eintragung - und was ist dabei zu beachten?

Bis zum 2. Februar haben im Ausland lebende Deutsche noch Zeit, sich in das Wählerverzeichnis für die kommende Bundestagswahl eintragen zu lassen. Die Bundeswahlleiterin hat die Frist heute bekanntgegeben. Beantragt werden muss der Eintrag bei der Heimatgemeinde, bei der- oder diejenige zuletzt in Deutschland gemeldet war.

Die Frist gilt für alle deutschen Staatsbürger, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar. Auch wer sich schon bei früheren Wahlen eintragen ließ, muss das Formular erneut ausfüllen.

Fristgerecht an die Gemeinde senden

Das Antragsformular kann auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Die handschriftlich unterschriebenen Anträge müssen im Original per Post oder auch per Fax oder E-Mail fristgerecht an die zuständige Gemeindebehörde geschickt werden.

Zur Eintragung berechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die früher mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, wobei dies nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf. Ist dies nicht der Fall, muss eine "persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland" geltend gemacht werden - und das geht nur im Original per Post.

Automatische Eintragung bei Wohnsitz in Deutschland

Wer noch einen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, muss sich hingegen nicht kümmern: Diese Personen werden von den Ämtern ins Wählerverzeichnis der Gemeinden eingetragen. Hier ist allerdings eine zeitnahe Beantragung der Briefwahlunterlagen ratsam - das geht ab sofort und auch ohne Erhalt der Wahlbenachrichtigung.

Sind die Kreuze auf den Wahlunterlagen im Ausland schließlich gemacht, empfiehlt die Bundeswahlleitung eine zügige Sendung nach Deutschland.

Schnelle Rücksendung der Unterlagen

Die Bundeswahlleiterin wies auch darauf hin, dass einige deutsche Auslandsvertretungen als Serviceleistung die Rücksendung von Wahlbriefen auf dem amtlichen Kurierweg anbieten. Wo dies möglich ist, lässt sich bei den betreffenden Botschaften und Konsulaten erfragen. Eine Liste befindet sich auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Allerdings kann nicht nur der normale Postweg, sondern auch der Kurierweg mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Die Bundeswahlleitung kann nicht beziffern, wie viele Deutsche im Ausland leben, da es für diese Staatsbürgerinnen und Staatsbürger keine gesetzliche Meldepflicht gibt. Bei der Bundestagswahl 2021 lagen 128.929 Anträge von Auslandsdeutschen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vor. Wie viele von ihnen ihre Stimme tatsächlich abgegeben haben, wird nicht erfasst. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte es lediglich rund 67.000 solcher Anträge gegeben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 22. Dezember 2024 um 19:30 Uhr.