SPD-Politiker wehrt sich gegen Vorwürfe Edathy greift Ermittler an
Der SPD-Politiker Edathy geht in die Offensive. Der Staatsanwaltschaft wirft er vor, die Presse falsch informiert zu haben. Dagegen wehre er sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Für die Durchsuchungen habe kein Rechtsgrund bestanden.
Der Vorwurf, kinderpornografisches Material zu besitzen, ist existenzvernichtend. Der SPD-Politiker Sebastian Edathy kämpft nun um seine Existenz. Vehement bestreitet er, nicht-legales Material besessen zu haben. "Ich war und bin nicht im Besitz kinderpornografischen Materials", unterstreicht Edathy im Gespräch mit NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung". "Es reicht aber offenkundig einen Namen mit diesem Stichwort ohne konkreten Vorwurf in die Öffentlichkeit zu bringen, um fahrlässig eine Existenz zu vernichten. Rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung werden mit Füßen getreten."
Edathy bereitet nun nach eigenen Angaben eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover habe die Medien inhaltlich falsch informiert. Er zweifele zudem an dessen Unvoreingenommenheit.
Im Grenzbereich zur Infamie
Drei Behörden hätten sein - Edathys Verhalten - als nicht strafbar eingestuft: das BKA, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst. Trotz dieser Einschätzung habe der Leiter behauptet, es handele sich um Material im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Nach Meinung Edathys ist das unbegreiflich. Das liege im Grenzbereich zur Infamie.
Ein förmliches Verfahren hätte nach Einschätzung Edathys nie eingeleitet werden dürfen, denn es gebe keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten. Hier werde aufgrund bloßer Mutmaßungen die soziale wie berufliche Existenz eines Menschen auf Spiel gesetzt.
Edathy wirft den Ermittlern zudem vor, fast den gesamten Inhalt seiner Akte an die Medien "durchgestochen" zu haben. Deswegen habe er bereits am Dienstag Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt.
Bosbach hält Durchsuchung für gerechtfertigt
Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hält die Durchsuchungsaktionen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten dagegen für gerechtfertigt. "Er wird genau so behandelt, wie andere Beschuldigte in gleicher Lage auch", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags im Deutschlandfunk. Wenn die Ermittlungsbehörden Kenntnis davon erhielten, dass jemand kinderpornografisches Material bestellt habe, das im Graubereich zwischen nicht strafwürdig und strafwürdig liege, dann sei nach kriminalistischer Erfahrung davon auszugehen, "dass möglicherweise auch glasklar strafbares Material bei ihm zu finden sein könnte und deshalb die Hausdurchsuchung". Das gelte jedenfalls, "wenn es sich wie bei Edathy um einen Stammkunden gehandelt hat, der jahrelang Material bezogen hat, der konspirativ sich dieses Material besorgt hat", sagte Bosbach.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie und hatte vor einigen Tagen mehrere Wohnräume und Büros des Politikers durchsucht. Am vergangenen Freitag gab die Behörde erstmals Details zu den Ermittlungen bekannt.