Kriterien für Stiftungsgesetz FDP will Gelder für AfD-nahe Stiftung verhindern
Die FDP will per Gesetz verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung aus Bundesmitteln gefördert wird. Sie fordert feste Kriterien zur Förderung - darunter eine Bindung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Die FDP fordert, staatliche Zuschüsse für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung per Gesetz zu verhindern. Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dafür verwendet werden, "rechte Kaderschmieden zu fördern", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Thomae erklärte, es sei "den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren". Der FDP-Politiker forderte "ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien". Dieses solle die Arbeit der politischen Stiftungen "nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden".
Mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag
Thomae plädierte zudem dafür, in dem Gesetz festzulegen, dass eine Stiftung erst dann Fördermittel erhält, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist. Auch die den Grünen und Linken nahestehenden Stiftungen hätten staatliche Gelder erst zwölf beziehungsweise 15 Jahre nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag erhalten, sagte der FDP-Politiker. Die AfD gehört dem Bundestag seit fünf Jahren an.
Über Zuschüsse an die politischen Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen. Laut dem Haushaltsgesetz 2022 soll nur gefördert werden, wer für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintritt.
Genaue Regelung fehlt bisher
Eine genaue gesetzliche Regelung für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen gibt es bisher nicht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 muss jedoch sichergestellt sein, dass "alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt" werden. Bisher bekommen nur die anderen sechs parteinahen Stiftungen sogenannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt - in diesem Jahr insgesamt 148 Millionen Euro.
AfD klagt in Karlsruhe
Die AfD sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt und hat deshalb ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt, sie sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Über die AfD-Klage wird am Vormittag in Karlsruhe mündlich verhandelt.
Im August war die AfD mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert, mit dem sie sofortige Zuschüsse für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch vor der endgültigen Entscheidung erreichen wollte.