Urteil zu Notfalltransporten EuGH stärkt gemeinnützige Rettungsdienste
Die privaten Rettungsdienste in Deutschland haben vor dem EuGH eine Niederlage erlitten. Öffentliche Aufträge dürfen auch ohne Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden. DRK und ASB begrüßten die Entscheidung.
Der Europäische Gerichtshof hat die Position von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) beim Transport von Notfallpatienten gestärkt. Bei der Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen handele es sich um Gefahrenabwehr, entschied das oberste EU-Gericht in Luxemburg. Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden.
Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position auf dem in Deutschland bislang von Hilfsorganisationen dominierten Markt auszubauen. Konkret ging es in dem Urteil um die Vergabe des Rettungsdienstes in Solingen. Die Stadt hatte vier Hilfsdienste aufgefordert, Angebote abzugeben. Das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) erhielten schließlich die Aufträge im Gesamtumfang von 2,7 Millionen Euro im Jahr. Dagegen klagte ein privater Anbieter, der sich nicht hatte bewerben können.
Auftragsvergabe rechtlich unbedenklich
Der EuGH hielt die Auftragsvergabe an gemeinnützige Organisationen bei Notfalltransporten jedoch für rechtlich unbedenklich. Allerdings dürfe die Ausnahmeregelung nicht über das unbedingt notwendige Maß hinaus ausgeweitet werden.
Das Deutsche Rote Kreuz begrüßte die Entscheidung. "Der qualifizierte Krankentransport und die Notfallrettung in einem Rettungswagen sind sowohl für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für die Gefahrenabwehr in Deutschland von elementarer Bedeutung", sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Dies dürfe nicht dem privatwirtschaftlichen Markt überlassen werden.
Auch der Arbeiter-Samariter Bund betonte, die Rettung von Menschenleben dürfe nicht kommerzialisiert werden.
Bundesweite Bedeutung
Nach Einschätzung beider Hilfsorganisationen hat das Urteil bundesweite Bedeutung. Sie forderten alle Bundesländer auf, die Ausnahmeregelung in ihren Rettungsdienstgesetzen zu berücksichtigen, soweit das noch nicht geschehen sei.
Auch die Stadt Solingen zeigte sich erfreut über die Entscheidung der Luxemburger Richter. "Nun besteht endlich Rechtssicherheit für die Kommunen bei der Ausschreibung solcher Aufträge, und wir können die Hilfsorganisationen besonders berücksichtigen", sagte der Beigeordnete Jan Welzel. Die Falck-Unternehmensgruppe, die die Klage angestrengt hatte, äußerte sich zunächst nicht.
Die Rettungsdienste sind ein Milliardenmarkt. Die Ausgaben der Krankenkassen steigen seit Jahren kräftig. 2017 mussten sie dafür rund 2,3 Milliarden Euro ausgeben, etwa drei Mal so viel wie 2002.