Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Bundesregierung verteidigt Lissabon-Vertrag
Die Bundesregierung hält den Lissabon-Vertrag für verfassungsgemäß: Außenminister Steinmeier und Innenminister Schäuble haben ihn zu Beginn der Grundsatzverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreidigt. Die Kläger kritisierten hingegen ein Demokratiedefizit.
Die Bundesregierung hat den Lissabon-Vertrag als verfassungskonform verteidigt. Der Vertrag sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Souveränität Deutschlands werde nicht beeinträchtigt.
Die Richter des Zweiten Verfassungsgerichtssenat verhandeln zwei Tage lang über die Beschwerden des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, des ÖDP-Vorsitzenden Klaus Buchner sowie von 53 Bundestagsabgeordneten. Außerdem haben Franz Ludwig Graf von Stauffenberg und drei Anwälte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie kritisieren die Kompetenzausweitungen zugunsten der EU als Verfassungsbruch.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier bezeichnete das Abkommen als einen Fortschritt bei der Stärkung der demokratischen Verankerung der Union. Er sei zudem eine notwendige und konkrete Antwort auf die unabweisbaren Zukunftsaufgaben für Deutschland und Europa. Die Bekämpfung des Terrorismus, die weltweite Wirtschaftskrise oder der Klimawandel könne keines der 27 EU-Mitgliedsländer mehr allein bewältigen. Der Vertrag sei daher kein Selbstzweck, sondern sichere die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der EU in ihrem heutigen Umfang.
"Notorisches Demokratiedefizit"
Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine kritisierte zum Verhandlungsauftakt hingegen, die demokratische Legitimation gehe nicht ausreichend mit der Integration mit. Zudem werde in dem Vertrag eine bestimmte Wirtschaftsordnung festgeschrieben, die sich nicht bewährt habe. Das Grundgesetz sei dagegen offen bei der wirtschaftlichen Ordnung.
Der Bevollmächtigte Gauweilers in dem Verfahren, Dietrich Murswiek, sagte, der Vertrag vergrößere das "notorische Demokratiedefizit" der Union. Ziel der Klage sei eine Verteidigung der Demokratie. Er kritisierte zudem eine Unverständlichkeit: Kein normaler Leser könne den Vertrag verstehen.
Der Lissabon-Vertrag soll die bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung ersetzen. In Deutschland stimmten zwar bereits Bundestag und Bundesrat dem Abkommen zu, Bundespräsident Horst Köhler hat aber wegen der Klagen in Karlsruhe die Ratifikationsurkunde noch nicht unterzeichnet.