Wenzel Cerveny vom "Chillout Club" in Aschheim mit einer Stiege Hanf-Pflanzen
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Start heute Wie die Cannabis-Clubs funktionieren sollen

Stand: 01.07.2024 11:03 Uhr

Bei der umstrittenen Freigabe von Cannabis fehlte bisher noch ein wichtiger Teil: Anbaumöglichkeiten in größerem Stil. Dafür können ab heute spezielle Clubs aktiv werden. Wie genau das ablaufen soll - ein Überblick.

Die Ausgangslage

Seit drei Monaten ist Kiffen in Deutschland für Volljährige legal - mit zahlreichen Beschränkungen und Vorgaben, die auch den Cannabis-Anbau in einer privaten Wohnung ermöglichen, aber nur begrenzt auf je drei Pflanzen.

Von heute an können auch Vereine an den Start gehen, die gemeinsam größere Mengen produzieren wollen. Dafür gelten aber ebenfalls Auflagen, und Interessierte müssen erst einmal Behördenanträge und einige andere Vorbereitungen angehen. Bis zum Pflanzen, Ernten und den ersten Joints dürfte es noch mehrere Wochen dauern.

Das Gesetz, das Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt, gilt seit dem 1. April. Erklärtes Ziel ist, den kriminellen Schwarzmarkt zurückzudrängen, wo Cannabis mit Beimengungen und hohen Konzentrationen gehandelt wird.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach argumentiert, dass es dann aber eine ausreichende Menge an legalem Stoff braucht. Der kann künftig auch aus speziellen Anbau-Einrichtungen kommen.

Was genau sind die Cannabis-Clubs?

Erlaubt sind jetzt "Anbauvereinigungen", wie sie offiziell heißen. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht-kommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben.

Sie müssen als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein - als Stiftung oder Unternehmen geht es nicht. Zum Zweck gehört es dem Gesetz zufolge auch, Cannabis-Samen und Stecklinge weitergeben zu können und über Suchtvorbeugung zu informieren.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Mitglieder müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen, und für Mitgliedschaften muss eine Mindestzeit von drei Monaten gelten. Das soll laut Ministerium Drogentourismus vermeiden. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein.

Das Anbau-Areal darf kein Wohngebäude sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen mindestens 200 Meter Abstand eingehalten werden.

Was können die Vereine jetzt tun?

Loslegen können Anbauvereine nun damit, eine amtliche Erlaubnis zu beantragen. Angeben müssen sie unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, voraussichtliche Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Die Erlaubnis gilt dann befristet für sieben Jahre, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden. Zu rechnen ist bei den Anträgen mit drei Monaten Bearbeitungszeit, wie es aus mehreren Bundesländern hieß.

Wo können die Vereine die Anträge stellen?

Der Deutsche Städtetag beklagte, dass wenige Tage vor dem Start noch nicht überall abschließend klar war, wer für Genehmigungen und Kontrollen zuständig ist. Festlegen sollen das die Länder, und so gibt es nun verschiedene Stellen für Anträge - von der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen über das Regierungspräsidium in Freiburg für ganz Baden-Württemberg bis zum Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz.

Im Land Berlin gibt es noch keine Verordnung. Die "Auffangzuständigkeit" liegt vorerst bei den Bezirken, wie es aus dem Senat hieß. Welches Fachamt in den Bezirken zuständig sein soll, war zunächst unklar.

Wie viel Cannabis bekommen Mitglieder?

Die Mengen sind begrenzt. Pro Tag sind es höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Auch anbauen dürfen die Vereine nicht einfach so viel, wie sie wollen. Die Erlaubnis gilt für feste Jahresmengen, die sich am Eigenbedarf der Mitglieder orientieren. Mehr muss vernichtet werden. Nur Mitglieder dürfen Pflanzen anbauen, gießen, düngen, beschneiden - keine bezahlten Beschäftigten. Mitglieder dürfen das Cannabis nicht an andere weitergeben, zulässig ist dies nur für Samen.

Welche Vorgaben gibt es noch?

Um Cannabis zu bekommen, muss man es persönlich vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform: als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln.

Die Verpackung muss neutral sein. Auf einem Infozettel müssen unter anderem Gewicht, Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereine durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind auch Dokumentationspflichten für die Vereine und regelmäßige amtliche Kontrollen.

Werden viele Anbauvereine entstehen?

Wie groß der Andrang ist, wird sich jetzt zeigen. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sprach von "hohem Interesse" bei Clubs, die in Gründung seien und sich vorbereiteten. Rückmeldungen bei dem SPD-Politiker zufolge könnte mindestens eine hohe dreistellige Zahl an Vereinen entstehen.

Das Gesundheitsministerium legte einer Kostenschätzung im Gesetzentwurf zugrunde, dass im ersten Jahr 1.000 und im zweiten bis fünften Jahr noch jeweils 500 Vereine entstehen dürften.

Wie geht es weiter?

Auf Wunsch der Länder schärfte der Bund gerade noch einige Vorgaben nach, damit keine größeren Cannabis-Plantagen entstehen. Die Länder können auch jeweils bei sich eine im Gesetz gegebene Möglichkeit anwenden, die Zahl der Anbauvereine in einem Kreis oder einer Stadt auf einen Verein je 6.000 Einwohner zu begrenzen.

Ein vorerst letztes Gesetz mit Cannabis-Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer soll der Bundesrat am 5. Juli billigen. Für THC am Steuer soll dann künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut gelten - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. In Kraft treten dürfte das Gesetz samt Bußgeldern bei Verstößen noch im Sommer.

Welche Reaktionen gibt es?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat anlässlich des Inkrafttretens der Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinen vor zunehmendem Drogenmissbrauch durch Minderjährige und einer Unterwanderung legaler Anbaumöglichkeiten durch Drogenbanden gewarnt.

"Wir befürchten, dass Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität die Möglichkeit der Anbauvereine dafür nutzen werden, kriminelle Strukturen auszubauen", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Alexander Poitz, der Augsburger Allgemeinen. "Die Anbauvereine bergen damit das Risiko, dass der Schwarzmarkt für Cannabis wächst."

Auch vor zunehmenden Problemen für den Jugendschutz durch die bald zahlreichen Anbaumöglichkeiten warnte der GdP-Vize: "Wir befürchten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen negative Auswirkungen, weil bald deutlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird und auch offen konsumiert werden wird."

Die von Befürwortern der Cannabis-Legalisierung erwartete Entlastung der Sicherheitsbehörden sei bislang nicht eingetreten, erklärte Poitz. Fakt sei, dass die Polizei durch das Cannabisgesetz zusätzliche Aufgaben bekommen habe, wodurch eine Mehrbelastung erwartet werde. Wegen des zusätzlichen Aufwands müsse der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, forderte der Gewerkschafter.

Markus Schubert, ARD Berlin, tagesschau, 01.07.2024 09:19 Uhr