Fall Wermelskirchen Hohe Haftstrafe für Missbrauchstäter
In mehr als 120 Fällen soll ein Mann Kinder missbraucht haben. Der heute 45-Jährige hatte sich auf Onlineplattformen als Babysitter ausgegeben. Nun verurteilte ihn ein Gericht zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung.
Im Fall Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft: Sie forderte die zulässige Höchststrafe von 15 Jahren, da die Verbrechen des Angeklagten besonders schwerwiegend seien.
Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Onlineplattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als "abscheulich".
Mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt
Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen. Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte. Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden.
Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am "offenen Computer" verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.