Gynäkologenstuhl

Grundsätzliche Einigung Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen

Stand: 02.01.2025 12:12 Uhr

Für Mütter gilt für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Bei Fehlgeburten greift dies nicht. Das soll sich nach ARD-Informationen noch vor der Bundestagswahl ändern.

Bislang dürfen Frauen nach einer Entbindung acht Wochen lang nicht arbeiten. Künftig soll dies auch für Frauen gelten, die eine Fehlgeburt haben.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios haben sich SPD, Grüne, FDP und die Union im Grundsatz auf eine entsprechende Gesetzesänderung geeinigt, die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte. Zuvor hatten der Spiegel und der Tagesspiegel darüber berichtet.

Offenbar gestaffelte Regelung geplant

Die Schutzfrist gilt bislang bei Fehlgeburten, also das frühzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche, nicht - was sich etwa auch auf Entgeltfortzahlungen auswirkt. Bislang müssen sich Mütter nach einer solchen Fehlgeburt die Arbeitsunfähigkeit per ärztlichem Attest bescheinigen lassen, etwa wegen seelischer oder körperlicher Belastungen.

Wie der Tagesspiegel berichtet, ist nun eine gestaffelte Regelung geplant, die deutlich früher ansetzt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus sagte der Zeitung: "Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet." Fehlgeburten seien für die Betroffenen oftmals schwere traumatische Erfahrungen. Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden, so die Grünen-Politikerin.

Union stellt Einigung als eigenen Erfolg dar

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Leni Breymaier, sagte dem Tagesspiegel: "Es sieht alles danach aus, dass wir den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten noch vor der Neuwahl des Bundestages in der verbliebenen Sitzungswoche im Januar schaffen."

Auch die Union begrüßte die Einigung - reklamierte das Vorhaben aber als ihren eigenen Erfolg. "Der gestaffelte Mutterschutz nach einer Fehlgeburt war der Union ein Herzensanliegen, und wir haben der 'Ampel' unsere Unterstützung hier immer angeboten", sagte CDU-Vizechefin Silvia Breher, die auch die frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, dem Tagesspiegel.

Ministerin Paus habe es aber "nicht geschafft, dieses wichtige Vorhaben umzusetzen", kritisierte Breher. "Deshalb haben wir einen eigenen Gesetzentwurf mit einem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche eingebracht und sind froh, dass SPD, Grüne und FDP dem jetzt zustimmen wollen."

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf vor Weihnachten zum ersten Mal beraten. Ende des Monats will der zuständige Bundestagsausschuss Fachleute dazu befragen. Danach kann das Parlament den Mutterschutz bei Fehlgeburten beschließen.

Nach dem Ende der Ampelkoalition Anfang November ist die verbliebene grün-rote Minderheitsregierung bei Vorhaben auf die Unterstützung aus den Reihen der Opposition angewiesen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 02. Januar 2025 um 10:01 Uhr.