Streit um Richterposten AfD-Politiker Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand
Der AfD-Politiker Maier bleibt als Richter im vorzeitigen Ruhestand. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung des Freistaates Sachsen. Hintergrund sind wiederholt rassistische Äußerungen Maiers in der Öffentlichkeit.
Der AfD-Politiker Jens Maier darf nicht mehr auf die Richterbank zurückkehren. Der Bundesgerichtshof gab dem Freistaat Sachsen recht in dessen Entscheidung, Maier in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Der 61-Jährige ist damit mit seiner Revision gegen ein Ende 2022 gesprochenes Urteil des Leipziger Dienstgerichtes gescheitert.
Anlass waren aus Sicht des Dienstgerichts rassistische und abwertende Äußerungen des Politikers. Dieses Urteil bestätigten nun die Richter in Karlsruhe, da die Entscheidung aus Leipzig keine Rechtsfehler enthalte.
Maier als rechtsextrem eingestuft
Maier ist seit 2013 Mitglied der AfD und war in Reden oder durch Beiträge in sozialen Medien mehrfach durch rechtsextreme Formulierungen aufgefallen. So bezeichnete er etwa Migration als "Herstellung von Mischvölkern" und im Jahr 2017 die Aufarbeitung des Nationalsozialismus als "Schuldkult". Auch soll Maier Teil des mittlerweile offiziell aufgelösten "Flügels" der AfD gewesen sein, der 2020 vom Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden war. In diesem Jahr hatte auch der sächsische Verfassungsschutz Maier selbst als rechtsextrem eingestuft.
Maier hatte bis 2017 als Richter gearbeitet, bevor er als Abgeordneter der AfD in den Bundestag einzog. 2021 wurde er für diesen Posten nicht wiedergewählt, woraufhin er die Rückkehr in den Dienst als Richter beantragte.
Zweifel an Unparteilichkeit Maiers
Das sächsische Justizministerium stimmte der Rückkehr zunächst zu, beantragte dann aber die Versetzung Maiers in den vorzeitigen Ruhestand. Die Begründung: Das Vertrauen der Öffentlichkeit in Maier als Richter habe durch dessen öffentliche Aussagen gelitten und es sei nicht mehr garantiert, dass der AfD-Politiker das Amt unparteiisch und verfassungstreu ausübe.
Zudem argumentierte der Freistaat Sachsen damit, dass Maiers richterliche Rechte und Pflichten während seiner Zeit als Abgeordneter lediglich geruht hätten, aber nicht beendet gewesen seien. Die Allgemeinheit müsse darauf vertrauen können, dass Richter allein dem Gesetz verpflichtet seien - es gehe hier um das Ansehen der Justiz.
Richterinnen und Richter dürfen in Deutschland zwar politisch aktiv sein. Dabei gilt jedoch der Grundsatz, dass sie sich dabei mäßigen und keine Zweifel aufkommen, dass sie sich bei Ausübung ihres Amtes politisch neutral verhalten.
Maier könnte sämtliche Bezüge als Richter verlieren
Derzeit läuft noch ein zweites Verfahren gegen Maier - ein Disziplinarverfahren vor dem Richterdienstgericht in Leipzig. Dort ist die Frage, welche Dienstpflichten er durch seine Äußerungen verletzt hat. Es geht also um die Sanktion von Dienstvergehen - unter Umständen mit schweren Folgen für Maier. Das sächsische Justizministerium hat beantragt, ihn zu entlassen und ihm all seine Bezüge als Richter zu entziehen.
Az.: RiZ (R) 1/23