Ampelparteien Einigung bei Datenspeicherung und Mietpreisbremse
Die Koalitionsparteien haben bei zwei wichtigen Streitpunkten eine Einigung erzielt. So soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Im Gegenzug gibt es einen Kompromiss zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Nach langem Streit haben sich die Ampelparteien bei zwei Themen geeinigt, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, aber auf politischer Ebene miteinander verknüpft wurden.
So soll die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Justizminister Marco Buschmann kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Die Regel bewirkt, dass bei Abschluss eines Mietvertrags die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ursprünglich wäre die seit neun Jahren geltende Mietpreisbremse schon Ende nächsten Jahres ausgelaufen.
Weitere Verbesserungen für Mieter gefordert
Grüne und SPD begrüßten die Verlängerung der Mietpreisbremse. Für Mieterinnen und Mieter sei es "eine sehr gute Nachricht, dass die Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Ihre Fraktion erwarte nun, dass auch die weiteren im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen "zügig angegangen werden".
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, verwies zudem auf Vereinbarungen zur Zusammensetzung des Mietpreisspiegels und zur Wohngemeinnützigkeit. Das seien zentrale Themen, die die Koalition noch hinbekommen müsse.
Mietrecht mit Datenspeicherung verknüpft
Buschmann hatte sich lange gegen das bereits im Koalitionsvertrag mit SPD und Grünen vereinbarte Vorhaben gesperrt. Der FDP-Politiker gab seinen Widerstand nun auf, weil zuvor in der Koalition eine Einigung auf die Speicherung von Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung im "Quick-Freeze"-Verfahren gelungen war.
Es bedeutet, dass zum Beispiel IP-Adressen oder Telefonnummern nur dann eingefroren - also gespeichert - werden dürfen, wenn gerichtlich darüber entschieden wurde und auch nur dann, wenn Verdacht auf eine schwere Straftat besteht, etwa Mord oder Totschlag. Wenn sich im Verlauf der Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen.
Polizeigewerkschaft für anlasslose Speicherung
Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD ist das nicht ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben. Die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung war unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt worden und ist zurzeit ausgesetzt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die jetzt gefundene Regelung als nicht ausreichend. "In der Polizeiarbeit fehlt uns die anlasslose Vorratsdatenspeicherung", sagte GdP-Chef Jochen Kopelke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Eine solche Einigung wäre ein entscheidender Durchbruch und Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung gewesen." Die jüngste Kriminalstatistik zeige eine deutliche Zunahme von Straftaten in Deutschland. Es brauche daher "mehr Personal, Vorratsdaten und Geld", sagte Kopelke.
Zeitnahe Abstimmung im Kabinett erwartet
Im Bundesjustizministerium sollen jetzt relativ bald zwei Entwürfe geschrieben werden: Ein Entwurf für die Datenspeicherung, der dann etwas anders sein wird als der Entwurf, den er dazu im Oktober 2022 vorgelegt hatte und der im Bundesinnenministerium auf große Kritik gestoßen war.
Da es bei der Mietpreisbremse im Grundsatz um eine bestehende Regelung geht, die verlängert werden soll, ist davon auszugehen, dass Buschmann auch diesen Entwurf bald zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versenden wird. Obgleich beide Vorhaben inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist es wahrscheinlich, dass sie am selben Tag vom Kabinett beschlossen werden.
Mit Informationen von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio