Überfälle auf Geldtransporte Anklage gegen frühere RAF-Terroristin Klette
Mit Überfällen auf Geldtransporte und Supermärkte soll sie sich ihr Leben im Untergrund finanziert haben. Nun ist gegen die ehemalige RAF-Terroristin Klette Anklage erhoben worden. Auch der Terrorvorwurf ist nicht vom Tisch.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden hat Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Ihr wird versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen.
Schon seit vielen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die 66-Jährige und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, nach denen weiter gefahndet wird. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Die Taten in der Region hatten keinen terroristischen Hintergrund, wie die Ermittler betonen. Das Landgericht Verden muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.
Gegen die Verdächtigen wird auch wegen versuchten Mordes ermittelt, weil bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr geschossen wurde. Die Ermittler werfen Klette auch Verstöße gegen das Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Bei ihrer Festnahme am 26. Februar wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate im Wohnhaus gefunden.
Verteidigung beklagt Mängel der Anklage
Die Verteidigung hatte die Ermittlungen zuvor kritisiert und auf erhebliche Mängel in der Anklage verwiesen. Dabei geht es besonders um den Vorwurf des versuchten Mordes. "So wird etwa weiterhin behauptet, dass in diesem Fall gezielt auf den Fahrer eines Geldtransporters geschossen worden sein soll. Dies aber ist durch das Ermittlungsverfahren widerlegt", betonten die Anwälte. Sie sprechen von einer "öffentlichen Vorverurteilung" ihrer Mandantin. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Behörden einseitig ermittelten und von politisch motivierten Verfolgungseifer getrieben seien, wie es in dem Statement weiter heißt.
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
Gegen Klette, Staub und Garweg bestehen auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die oberste Anklagebehörde in Deutschland, die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, wirft Klette versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) an sich ist inzwischen verjährt.
Daniela Klette gehörte der dritten Generation der Roten Armee Fraktion an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen tötete, für aufgelöst.