Abberufener BSI-Chef Schönbohm wehrt sich gegen Arbeitsverbot
Nach Kritik an seinen Kontakten zu einem umstrittenen Lobbyverein wurde BSI-Chef Schönbohm Mitte Oktober abberufen. Jetzt will er sich seinen Job zurückholen - per Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
Der Konflikt um den Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, geht in die nächste Runde. Wie der "Spiegel" berichtet, reichte Schönbohm beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen sein Arbeitsverbot ein.
In dem rund fünfzigseitigen Schreiben bestreiten Schönbohms Anwälte demnach die vom Bundesinnenministerium erhobenen Vorwürfe. Das Kölner Gericht habe dem Ministerium eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt.
Schönbohm wegen Russland-Kontakten in der Kritik
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm Mitte Oktober die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Behördenchef soll fortgesetzte Kontakte zu einem fragwürdigen Verein mit angeblichen Verbindungen zu russischen Geheimdienstkreisen gehabt haben.
Das Bundesinnenministerium als übergeordnete Behörde hatte dem BSI-Präsidenten neben einem beschädigten Vertrauensverhältnis vorgehalten, gegen Weisungen verstoßen und sich nicht ausreichend abgestimmt zu haben.
Zuvor hatte das ZDF Magazin Royale über die Nähe Schönbohms zum Verein Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. und zu dessen Präsidenten berichtet, der mit diversen dubiosen Russland-Kontakten aufgefallen ist.