Geplante Cannabis-Legalisierung Bundesrat fordert Nachbesserungen
Wer soll die geplante Cannabis-Legalisierung kontrollieren? Und was taugen die Jugendschutz-Regelungen in der Praxis? Der Bundesrat hat Klärungsbedarf angemeldet. Nun ist die Bundesregierung gefragt.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung aufgefordert. In der aktuellen Fassung sei "ein strukturelles Vollzugsdefizit" bei der Kontrolle der Bestimmungen zu erwarten, heißt es in einer mehrheitlich verabschiedeten Stellungnahme der Länder. Diese fordern den Bund unter anderem auf, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben so zu regeln, dass für sie kein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf entsteht.
Verlangt werden zudem Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen - den Cannabis-Clubs - untersagt werden.
Die Länder wollen außerdem, dass die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Ebenfalls angemahnt wurde "die Schließung von Strafbarkeitslücken". Keine Mehrheit fand die Feststellung, dass das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig sei.
Bundesregierung wird reagieren
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen.
In den Cannabis-Clubs dürften Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben - pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.
Die Stellungnahme des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu erstellt und dem Bundestag vorlegt. Wenn das Parlament das Gesetz beschließt, kommt es zu abschließenden Beratungen in den Bundesrat. Stoppen kann die Länderkammer es nicht.
"Kontrollverlust mit Ansage"
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisierte die Gesetzespläne insgesamt: Eine Legalisierung sei falsch und die geplante Umsetzung "eine einzige Katastrophe". Er befürchte, dass der Konsum weiter ansteigen werde, sagte Haseloff. Junge Menschen würden nicht vor Drogenkonsum geschützt. Vorgaben und Kontrollaufgaben für Polizei und Justiz seien nicht praxistauglich.
Auch Landesminister äußerten Kritik. Bayerns Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, Florian Herrmann (CSU), sprach von einem "Kontrollverlust mit Ansage". Es gebe klare Warnungen von Medizinern sowie von Innen- und Gesundheitspolitikern vor gesundheitlichen Risiken vor allem für junge Erwachsene.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte, das Gesetz schaffe sogar Anreize für Neukonsumenten. Es gefährde die Verkehrssicherheit und bedeute zusätzliche Belastungen für die Bundesländer, die an einen anderen Staat grenzen.