Reform des Datenschutzgesetzes Mehr Verbraucherschutz gegenüber Schufa und Co.
Ob Postleitzahl oder Bankdaten: Die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern hängt oft von fragwürdigen Faktoren ab. Damit sich das ändert, will die Bundesregierung die Bonitätseinschätzung von Auskunfteien nun stärker reglementieren.
Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa sollen durch eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes gestärkt werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.
Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das höchste europäische Gericht hatte festgestellt, dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen erlaubt sei. Zu den Daten, die laut Entwurf künftig nicht genutzt werden dürfen, damit Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Menschen einschätzen können, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom Dezember waren zwei Fälle aus Deutschland. So hatte eine Frau geklagt, der ein Kredit verwehrt worden war. Sie forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte daraufhin nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode.
Auch bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten spielt der Schufa-Score oft eine Rolle. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat", sagte Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne).
Maßnahme gegen Diskriminierung
Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring schiebe man nun einen Riegel vor. Beispielsweise werde durch das geplante Gesetz, das Bundestag und Bundesrat noch passieren muss, ausgeschlossen, dass die Postleitzahl darüber entscheide, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft werde oder nicht.
Innenministerin Nancy Faeser sagte, mit dem Entwurf werde klar geregelt, dass Daten zur ethnischen Herkunft sowie Gesundheitsdaten nicht in die automatisierte Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen.
Erleichterungen für die Forschung
Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll zudem Forschungsvorhaben erleichtern. Laut Innenministerium müssen sich Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten, in puncto Datenschutz künftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden.