Statistisches Bundesamt Mehr staatenlose Menschen in Deutschland
Die Zahl der Staatenlosen in Deutschland hat sich seit 2014 verdoppelt: Für das Jahr 2022 erfasste das Statistische Bundesamt 29.455 Menschen, die hierzulande leben. Das ist ein neuer Höchststand.
Die Zahl der als staatenlos registrierten Menschen in Deutschland hat laut Statistik zuletzt einen Höchststand erreicht. So wurden Ende 2022 hierzulande 29.455 Personen als Staatenlose im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Die Mehrheit (58 Prozent) davon waren demnach Männer, ein Viertel waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
"In den Jahren 2005 bis 2013 hatte sich die Zahl der Personen mit anerkannter Staatenlosigkeit in Deutschland stets zwischen 13.000 und 14.000 bewegt", erklärten die Statistiker. Mit dem Einsetzen der starken Fluchtmigration ab 2014 habe sich diese dann bis zum Jahresende 2022 verdoppelt.
Vielfältige Ursachen für Staatenlosigkeit
Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen werden Menschen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat sie als Staatsangehörige ansieht. Die Ursachen für Staatenlosigkeit seien vielfältig, erklärten die Statistiker. Dazu gehörten beispielsweise das Fehlen offizieller Dokumente, wie Ausweise oder Geburtsurkunden.
Aber auch Geschlechterdiskriminierung könne Staatenlosigkeit begründen. "In einigen Ländern der Welt können beispielsweise Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihr Kind weitergeben", hieß es. "Erkennt der Vater die Vaterschaft nicht an oder ist der Vater unbekannt, wird das Kind staatenlos."
Viele Menschen kommen aus Syrien
Nach Angaben des Bundesamts stieg die Zahl der in Deutschland geborenen Staatenlosen seit 2014 von 3550 auf 4860. Gleichzeitig hat sich die Zahl der im Ausland geborenen Staatenlosen seit 2014 von 11.100 auf 24.595 mehr als verdoppelt. Mit einem Anteil von 48 Prozent wurde knapp die Hälfte der Ende 2022 registrierten Staatenlosen in Syrien geboren.
Hierzulande kamen 16 Prozent auf die Welt. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bekommen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn nicht mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland lebt sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine spezielle Aufenthaltserlaubnis hat.